Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Streik

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen häufig Konflikte und oftmals sieht Letzterer sich hierbei in einer schwächeren Position, da er seinen Job nicht verlieren möchte und auf das monatliche Gehalt angewiesen ist. Damit die Arbeitnehmer eines Unternehmens ihre Forderungen - etwa nach mehr Lohn - durchsetzen können, existieren verschiedene Mittel des Arbeitskampfes, zu welchen auch der Streik gehört. Dabei legen die Arbeitnehmer einer Firma für einen gewissen Zeitraum kollektiv ihre Arbeit nieder, um die Unternehmensführung zu einer bestimmten Handlung wie etwa zu einer Lohnerhöhung zu bringen.

Streik gesetzlich nicht geregelt

Der Streik ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr ergibt sich das Recht zum Arbeitskampf aus Art. 9 III GG und richterlich entwickelten Grundsätzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Arbeitgeber einfach streiken könnte, wenn ihm in seinem Betrieb etwas nicht gefällt. Zahlt etwa der Arbeitgeber den Lohn nicht, so darf der Angestellte nicht gleich eigenständig zum Streik aufrufen. Dieser sollte sich - scheitern alle Einigungsversuche mit dem Vorgesetzten - einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen und mit diesem das ausgebliebene Entgelt einklagen.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben im Laufe der Zeit einige Regeln aufgestellt, welche das Recht zum Arbeitskampf beschränken. So dürfen nur Arbeitnehmer bzw. ihre Arbeitnehmerverbände oder Gewerkschaften streiken. Es muss sich also um Tarifparteien handeln, welche ein tariflich regulierbares Ziel verfolgen. Das Recht zum Streik kann durch sogenannte Friedenspflichten, die im Tarifvertrag geregelt sind, ausgeschlossen sein. Zudem gilt im Rahmen eines Streiks das "Ultima-Ratio-Prinzip". Arbeitnehmer dürfen also nur, wenn alle anderen Mittel gescheitert sind, zum Arbeitskampf schreiten.

Die Folgen eines Streiks

Erfolgt die Arbeitsniederlegung rechtmäßig, so werden die Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses ausgesetzt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer für die Zeit des Streiks nicht arbeiten und der Arbeitgeber im Gegenzug den Arbeitslohn nicht zahlen muss. Die streikenden Arbeitnehmer erhalten jedoch zumeist Unterstützungsleistungen aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Daneben sind fristlose Kündigungen aufgrund der Beteiligung am Arbeitskampf unzulässig. Im Gegensatz dazu kann ein unrechtmäßiger Streik aber zu einer fristlosen Kündigung führen, jedenfalls wenn offensichtlich ist, dass die Arbeitsniederlegung nicht hätte erfolgen dürfen.