Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit Gesellschaften, deren Aufbau und rechtlichen Befugnissen. Davon ist das Wirtschaftsrecht abzugrenzen, bei dem die Märkte (Wettbewerbs- und Kartellrecht) im Vordergrund stehen. Eine Gesellschaft kann z. B. eine AG, GmbH oder KG sein.

Der Gesetzgeber sieht für das Unternehmensrecht keine einheitliche Kodifikation (eigenes Gesetzbuch) vor. Die wichtigsten Regelungen sind im HGB (Handelsgesetzbuch) zu finden.

Definition Unternehmen

Ein Unternehmen wird als Wirtschaftseinheit verstanden. Der Begriff Unternehmen ist dabei im deutschen Rechtssystem uneinheitlich definiert. Im Unternehmensrecht sollte er relativ weit als wirtschaftliche Einheit gesehen werden. Dabei stehen vorhandene Produktionsfaktoren wie Arbeit oder Kapital im Vordergrund.

Ein Unternehmen muss nationale und europäische Regelungen berücksichtigen, die auch die inneren Strukturen und Entscheidungsprozesse betreffen. Häufig kommt es zu gesellschaftspolitischen Regelungen wie der Geschlechterquote oder der Berichtspflicht zum sozialen Engagement.

Zielsetzung des Rechtsgebiets

Es gilt, durch die Anwendung des Unternehmensrechts die unternehmerische Freiheit zu wahren und einen praxisgerechten Rechtsrahmen zu schaffen. Beides sind Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Standort. In Deutschland gibt es über 16.000 AGs (Aktiengesellschaften), die verschiedene Strategien verfolgen. Jedes Unternehmen ist ein wirtschaftlicher Gegenstand, der als solcher geschützt werden muss.

Ein Unternehmen zeichnet sich durch Marken, Namen und Produkte aus, die ihrerseits im Markengesetz (MarkenG) geregelt sind. Bei einem Firmenkauf (§§ 433 ff., § 453 Abs. 1 BGB) werden diese immateriellen (geistigen) Güter als Ganzes auf den neuen Käufer übertragen. Genau hier erfolgt die Abgrenzung zum Wirtschaftsrecht, das mit kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken an das Unternehmensrecht anknüpft. Bei juristischen Streitigkeiten sollte immer eine Rechtsanwalt zurate gezogen werden, da das Unternehmensrecht äußerst komplex ist.

Für die Praxis ist die Steuererhebung von großer Bedeutung. Der Unternehmensträger hat die Steuerlast zu tragen, wobei die Umsatzsteuer die wichtigste Bedeutung innehat. Eine europäische Unternehmensbesteuerung ist in Diskussion, jedoch noch nicht realisiert.

Schutzfunktion im Unternehmensrecht

Das Unternehmen wird durch die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) geschützt. Staatliche Eingriffe sind nicht erlaubt und entschädigungswürdig (Art. 14 Abs. 3 GG), sofern es nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Aus der Eigentumsgarantie lässt sich der gewerbliche Rechtsschutz und das Recht am Gewerbebetrieb ableiten.