Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Arztrecht

Im Grunde genommen besteht das Arztrecht aus mehreren großen Teilgebieten. Dabei steht vor allem der große Bereich der Arzthaftung oftmals im Mittelpunkt des Interesses respektive der rechtlichen Streitigkeiten. In der Regel wird hier ein Anwalt eingeschaltet, wenn es um Fragen zur Arzthaftung rund um das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Patienten und Arzt geht. Zudem nehmen im Hinblick auf das Arztrecht gerade die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen entscheidenden Stellenwert ein, da hier die Richtlinien für die jeweilige Honorierung festgelegt sind. An diese müssen sich Ärzte bzw. Zahnärzte prinzipiell zwingend halten. Aber auch arztspezifische Rechtsgebiete etwa aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem allgemeinen Berufsrecht, aus dem Arztwerberecht sowie nicht zuletzt aus den speziellen Regelungen und Vorschriften zur Ausübung des Berufs, wie beispielsweise die Röntgenverordnung, zählen zu den Schwerpunktbereichen im Arztrecht.

Arztrecht: Gerade bei Behandlungs- bzw. Kunstfehlern ist ein Anwalt involviert.

Da das Thema Arztrecht derart komplex ist und es schon oftmals zu großen Schadensersatzforderungen seitens von Patienten oder von Angehörigen verstorbener Patienten gekommen ist, gibt es hierfür einen extra spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Medizinrecht). Dabei muss sich ein beauftragter Anwalt vielfach mit einem möglichen Behandlungsfehler auseinandersetzen. Die Haftung für Behandlungsschäden ist das - statistisch gesehen - am häufigsten bemühte Problem in Bezug auf das Arztrecht bzw. das Medizinrecht.

Eine mögliche Haftung hängt diesbezüglich davon ab, ob der Arzt fehlerhaft gehandelt hat oder ob er eine wirksame Einwilligung des Patienten für einen Eingriff bzw. eine Behandlung vorliegen hat. Wenn dem behandelnden Arzt hier Fehler oder Versäumnisse nachgewiesen werden können, ist eine Haftung des Arztes wegen Verletzung von Gesundheit und Körper sowie wegen Verletzung von Vertragspflichten (Behandlungsvertrag) möglich. Ein Anwalt ist in Fällen dieser Art in der Regel immer involviert, da es um zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Verfolgung Themen- respektive Wissensgebiete geht.

Das Vertragsarztrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Arztrechts

Neben dieser schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Patient und Arzt oder auch der Ärzte untereinander, setzt sich das Ärzterecht vornehmlich mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Ausübung eines ärztlichen Berufes auseinander. Wichtig ist hier zum Beispiel das Vertragsarztrecht. Dieses Recht ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkasse und zugelassenen Vertragsärzten bindend. Hierbei kommt es häufig zu Verfahren im Arztrecht aufgrund der Erteilung oder Entziehung von entsprechenden Zulassungen. Daneben wird im Rahmen des Ärzterechts auch oft über Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Gebührenhöhe gestritten.