Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht befasst sich mit einer Vielzahl an Rechtsgebieten, die der Vielfalt staatlicher Aufgaben und staatlichen Handelns entspricht. Der Begriff 'Öffentliches Recht' wird dabei in bewusster Abgrenzung zum Privaten Recht gebraucht, das die Rechtsverhältnisse von privaten juristischen Personen untereinander regelt. Trotz dieser grundsätzlichen Unterscheidung ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. In der Rechtspraxis kommen dafür mehrere Theorien zur Anwendung, die die Grenzen unterschiedlich ziehen.

Staats- und Verfassungsrecht

Häufig wird - insbesondere durch die Berichterstattung über Urteile des Bundesverfassungsgerichts - primär das Staats- und Verfassungsrecht als Öffentliches Recht wahrgenommen. Es behandelt den grundsätzlichen Staatsaufbau und die Staatsorganisation sowie die Grundrechte des Bürgers. In der Bundesrepublik Deutschland kommt es vor allem im Grundgesetz, in den Verfassungen der Länder und den Kommunalverfassungen zum Ausdruck. Im Zeitalter internationaler Zusammenarbeit und Vernetzung tritt darüber hinaus zunehmend auch supranationales Recht hinzu: Europarecht, Völkerrecht und Welthandelsrecht als wichtige Beispiele behandeln Öffentliches Recht im überstaatlichen Kontext.

Verwaltungsrecht - wie der Staat funktioniert

Das Staats- und Verfassungsrecht bildet aber nur einen bedeutenden Teilkomplex des Öffentlichen Rechts, denn auch alle Regelungsbereiche staatlichen Verwaltungshandelns unterhalb der obersten Verfassungs- und Staatsorgane gehören selbstverständlich mit dazu. Sie spielen im Leben der Bürger oft eine viel unmittelbarere Rolle als verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidungen - praktische Fälle sind zum Beispiel Baugenehmigungen, Bußgeldverfahren, Zulassungen etc.. Im Öffentlichen Recht geht es dabei zunächst einmal ganz allgemein darum, wie Verwaltungsverfahren ablaufen sollen und wie der Bürger seine Rechte geltend machen kann. Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht sind hier wichtige Bestandteile.

Teilgebiete - so vielfältig wie staatliche Aufgaben

Darüber hinaus sind dem Öffentlichen Recht aber auch die einzelnen staatlichen Ordnungs- und Regelungsfelder selbst zuzuordnen. Dementsprechend werden spezielle Teilgebiete unterschieden:

- Baurecht

- Umweltrecht

- Polizeirecht

- Verkehrsrecht

- Wirtschaftsverwaltungsrecht

usw.

Umfassende zusätzliche Regelungsfelder

In einem weiteren Sinne gehören auch das Steuerrecht, das Strafrecht und das Sozialrecht zum Öffentlichen Recht. Hier geht es ebenfalls um staatliche Auflagen, Vorgaben, Leistungen und Sanktionen. Da es sich um umfangreiche Regelungskomplexe mit besonderen Aspekten handelt, werden diese Rechtsgebiete - nicht zuletzt unter praktischen Gesichtspunkten - meist als eigenständige Materien aufgefasst und behandelt.