Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Kindergeld

Kindergeldanspruch besitzen im Prinzip alle Eltern, die deutsche Staatsbürger sind oder als EU-Bürger ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Einkommen oder Vermögen spielt im Gegensatz zu vielen anderen staatlichen Leistungen keine Rolle.

Nach Kinderzahl gestaffelt

Rechtsgrundlage des Kindergeldes bildet das Einkommensteuergesetz (§§ 62 ff. EStG - für unbeschränkt Steuerpflichtige) bzw. das Bundeskindergeldgesetz (BKGG - für beschränkt Steuerpflichtige). Die Höhe ist nach der Kinderzahl gestaffelt und derzeit (2014) wie folgt monatlich festgelegt:

- 184 Euro für das erste und zweite Kind,

- 190 Euro für das dritte Kind,

- 215 Euro für jedes weitere Kind.

Das Finanzamt verrechnet das Kindergeld dabei immer so mit einem gleichzeitig bestehenden Kinderfreibetrag, dass für den Steuerpflichtigen die günstigere Lösung herauskommt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann darüber hinaus ein Kinderzuschlag (Kinderzulage) nach dem BKGG in Anspruch genommen werden. Der Zuschlag soll einkommensschwachen Familien den Hartz IV-Bezug ersparen. Dafür werden monatliche Zuschläge bis zu 140 Euro pro Kind gewährt. Eine weitere Kinderzulage gibt es auch im Rahmen der Riester-Förderung für die private Altersvorsorge. Berechtigte können hier eine jährliche Zusatzförderung in Höhe von 185 Euro pro Kind bzw. 300 Euro für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder erhalten.

Bis zum 25. Lebensjahr

Der Kindergeldanspruch besteht mindestens bis zur Volljährigkeit. Bei Kindern über 18, die noch in der Schule sind, sich in der Ausbildung befinden oder studieren, kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden. Allerdings gelten hier gewisse Einschränkungen, so darf ein Kind nach der ersten Ausbildung oder einem Erststudium nur in engen Grenzen erwerbstätig sein, damit der Anspruch erhalten bleibt.

Auszahlung über die Familienkasse

Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen. Sie sind im Allgemeinen bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt, daneben existieren für Angehörige des öffentlichen Dienstes auch noch eigene Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Jede Familie, die Kindergeld beantragt, erhält von der Familienkasse eine Kindergeldnummer als Identifikationsmerkmal zugeteilt. Deren Endziffer kennzeichnet auch den Auszahlungstermin. Je nach Ziffer erfolgt die Auszahlung am Monatsanfang, im Monatsverlauf oder am Monatsende.