• Juni 2012

    Die Fußballeuropameisterschaft zieht ganz Europa in seinen Bann. Überall sind Fahnen der Favoriten zu sehen – auf den Balkons, an den Autos und manchmal sogar an Fahrrädern. Auf Spiele der Nationalmannschaft will kaum einer verzichten. Doch ist es auf Arbeit gestattet, ein Spiel im Fernseher nebenbei laufen zu lassen? Ist Feuerwerk nach einem Treffer erlaubt? Hier finden Sie die wichtigsten Rechte, um nicht Ärger mit dem Chef, dem Wachtmeister oder dem Vermieter zu bekommen.

    1. Darf ich auf Arbeit Fußballspiele sehen?

    Generell gilt: Die Fußball-EM ist am Arbeitsplatz tabu. Ausnahme: Der Chef, als Weisungsberechtigter, erlaubt das Verfolgen der Spiele während der Arbeitszeit. In diesem Fall kann er von den Mitarbeitern allerdings verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird. Wenn er es jedoch nicht gestattet und Mitarbeiter heimlich über ihren PC Fußballspiele schauen, ist eine fristlose Kündigung möglich.

    2. Darf im Büro gewettet werden?

    Fußballwetten im Kollegenkreis gelten nicht als illegales Glücksspiel, solange keine Gewinnabsicht dahinter steckt – also das gesamte Geld an die Gewinner geht. Allerdings sollte die Tippgemeinschaft nur in den Pausen über die Wetten reden – Arbeitszeit darf nicht verloren gehen.

    3. Darf bei einem Tor auf Arbeit angestoßen werden?

    Wenn auf Arbeit erstens kein generelles Alkoholverbot besteht und zweitens der Chef nichts dagegen hat, kann auch schon mal mit einem Glas angestoßen werden. Wichtig: Nicht zu viel trinken: Die Arbeitsfähigkeit darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden.

    4. Darf ich auf Arbeit ein Fan-Trikot tragen?

    Das hängt von der Kleiderordnung beziehungsweise den Schutzvorschriften ab. Besteht zum Beispiel im Büro aufgrund von Kundenbesuchen die Anzugs- und Kleiderpflicht ist nicht davon auszugehen, dass der Chef über das Tragen von Fan-Trikots begeistert sein wird.
    Sollte aus Gründen der Arbeitssicherheit das Tragen einer Schutzkleidung vorgeschrieben sein, so hat das auch während der Fußball-WM Bestand.

    5. Darf ich das Auto mit Fanartikeln verschönern?

    Ja, aber nur solange die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Bricht zum Beispiel eine Fahne ab und beschädigt ein anderes Fahrzeug, kommt die Kfz-Versicherung nicht dafür auf. Fahnen dürfen nicht nach vorn ragen (unter anderem wegen der Gefahr der Beschädigung bei einem Auffahrunfall). Auf besonders große Fahnen sollte man verzichten. Bereits ab einem Meter Länge muss die Fahne zur Sicherheit mit einem roten Wimpel markiert werden.

    6. Was ist als Fan in den eigenen vier Wänden erlaubt?

    Fußballpartys sind erlaubt – ob in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Hof. Allerdings müssen auch während der Fußball-EM die Rechte der Nachbarn beachtet werden. So haben sich Fußballfans an die Ruhezeiten zu halten, die – wenn nicht anders im Mietvertrag gekennzeichnet – zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr und zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr liegen. Während dieser Zeiten gilt Zimmerlautstärke. Verstößt ein Mieter zu oft dagegen, droht ihm im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses.

    Tipp: Auf Vuvuzelas, Rasseln oder Tröten in den eigenen vier Wänden verzichten. Sie gelten wegen der hohen Dezibelzahl als Ruhestörung. Um Ärger mit dem Vermieter (und möglicherweise auch der Polizei) zu vermeiden, sollten Feuerwerksraketen und Knaller nur Silvester benutzt werden.

    7. Welche Rechte und Pflichten haben Fußballfans, die in Polen und der Ukraine live dabei sind?

    Im Straßenverkehr gelten strenge Promillegrenzen. In Polen liegt die Grenze bei 0,2 Promille. In der Ukraine gilt ein generelles Alkoholverbot. In beiden Ländern müssen Fans schon bei kleinsten Alkoholverstößen mit hohen Geldstrafen rechnen (in Polen mindestens umgerechnet 145 Euro, in der Ukraine umgerechnet 240 Euro Strafe). Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe.
    In beiden Ländern darf nicht während der Fahrt telefoniert werden. Bei Nichtbeachtung werden in der Ukraine umgerechnet 40 Euro und in Polen 50 Euro fällig. Allerdings ist die Benutzung einer Freisprechanlage erlaubt. Und in Polen gilt: Auch am Tag mit Licht fahren. In der Ukraine ist die Warnweste neben dem Verbandskasten im Kofferraum Pflicht. Fehlt die Warnweste kann die Polizei 5 Euro Strafe verhängen.

    8. Wie sieht es mit dem Rauchen in den Gastgeberländern aus?

    In Polen und auch in der Ukraine gelten umfangreiche Rauchverbote. In allen öffentlichen Einrichtungen besteht ein generelles Rauchverbot – also auch auf Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants, Kneipen und Stadien. Einzige Ausnahme: Kneipen, die belüftete Raucherräume betreiben. Bei einem Verstoß kann die Polizei eine Geldstrafe verhängen.

    Tipp: Keine Vuvuzelas ins Stadion mitnehmen! Auch wenn Vuvuzelas durch die Fußball-WM 2010 in Südafrika bekannt geworden und nun auch wieder im Handel erhältlich sind – im Stadion sind sie nach einer Uefa-Entscheidung verboten. Bei der Eingangskontrolle werden Vuvuzelas den Fans abgenommen. Natürlich sind Feuerwerkskörper in den Stadien ebenfalls streng untersagt.


    Foto: Ingo Bartussek, Fotolia