• November 2017

    Derzeit erhalten wir eine Vielzahl von Anfragen, bei denen auf der Handelsplattform eBay von dem Verkäufer unter dem Account „software-jakob“ bzw. „schoen07“ „Microsoft Office 2013 Professional Plus Vollversion Nr. 206“ zu einem Preis von ca. 20 EUR käuflich erworben wurde.

    Die Staatsanwaltschaft Berlin, wie auch die Staatsanwaltschaft Koblenz geht nun davon aus, dass die Käufer die genannten Programmversionen installiert hätten und leiten gegen die Käufer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 Urhebergesetz (UrhG), sowie einer leichtfertigen Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 lit. b), Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) ein.

    Die Staatsanwaltschaft wirft den Käufern vor, dass sie aufgrund der Erwerbsumstände (Erwerbspreis nur ein Bruchteil des Marktpreises, die Art und Weise der Abwicklung usw.) zumindest hätten ahnen müssen, dass die Echtheitszertifikate gefälscht sind. Insoweit schließt die Staatsanwaltschaft Koblenz „guten Glauben“ aus. Die erworbenen Produktschlüssel (Product Keys) seien ursprünglich ausschließlich an ausländische Großkunden vergeben worden.

    Die Beschuldigten wird nun gemäß § 163a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) die Gelegenheit gegeben, sich zu dieser Beschuldigung zu äußern.

    Machen Sie von diesem Recht kein Gebrauch, sondern kontaktieren Sie einen Anwalt. Sie laufen Gefahr Informationen aus Ihrer Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden kann.

    Wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von großen Verfahren wegen dem Vorwurf von Softwarepiraterie bei Windows und Office erfolgreich geführt. Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist nicht nur Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht.

    Sollten Ermittlungen oder Strafverfahren gegen Sie geführt werden, stehen wir Ihnen gerne für die Beratung und Vertretung zur Verfügung.