September 2017
Seit Jahren befindet sich Air Berlin im Sinkflug – jetzt ist die Fluggesellschaft hart gelandet. Wie das Unternehmen mitteilte, wurde am 15. August 2017 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt und der bereits eingeleitete Restrukturierungsprozess fortgeführt werden.
Der ohnehin schwache Kurs der Air Berlin-Aktie gab nach dem Bekanntwerden der Insolvenz noch einmal deutlich nach. Von der Insolvenz sind aber nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Anleihe-Anleger betroffen. Ihr Geld steht nun im Feuer.
Hintergrund der Insolvenz ist nach Unternehmensangaben, dass der Hauptaktionär Etihad die Fluggesellschaft nicht weiter finanziell unterstützen wird. Daher sehe man keine positive Fortführungsprognose mehr für die Air Berlin PLC, teilt das Unternehmen in einer Pflichtmitteilung mit. Etihad ist nicht nur der Hauptaktionär, sondern auch der größte Gläubiger von Air Berlin.
Auch wenn die Insolvenz mitten in die Reisezeit fällt, kommt sie doch nicht überraschend, Air Berlin befindet sich seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Der Sinkflug begann bereits 2013 und setzte sich bis heute fort. Alle Bemühungen das angeschlagene Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen sind bislang gescheitert.
Nun soll in Eigenverwaltung die Restrukturierung gelingen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass eine Zerschlagung des Unternehmens droht. Wie Air Berlin weiter mitteilt, seien die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen weit fortgeschritten und könnten zeitnah finalisiert werden. Unterstützung gibt es auch von der Bundesregierung, die Air Berlin mit einem Brückenkredit hilft, damit der Flugbetrieb wie geplant aufrechterhalten werden kann.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Von der Insolvenz sind nicht nur die Arbeitnehmer und Fluggäste, sondern natürlich auch die Gläubiger der Air Berlin betroffen. Dazu zählen auch die Anleger der diversen Anleihen, die Air Berlin in den vergangenen Jahren emittiert hat. Sie müssen im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn auch wenn der Verkauf einzelner Unternehmensanteile gelingt, ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu befriedigen. Dennoch sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle natürlich angemeldet werden, sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Darüber hinaus können die Anleger aber auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Diese können entstanden sein, wenn sie vor der Zeichnung der Papiere nicht über die bestehenden Risiken und insbesondere nicht über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt wurden. Ebenso können die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Sollten diese fehlerhaft sein, können auch daraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Das könnte auch für die Aktionäre interessant sein.