• September 2017

    Nach der Insolvenz geht es mit Solarworld zwar weiter, wenn auch in deutlich abgespeckter Form. Aus der Solarworld AG wird die Solarworld Industries GmbH. Den Aktionären ist damit nicht geholfen. Sie dürften leer ausgehen. Etwas mehr Hoffnung gibt es für die Anleihe-Anleger. Sie können nachdem das Insolvenzverfahren über die Solarworld AG offiziell eröffnet wurde, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 28. September anmelden.

    Wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden, ist allerdings weiterhin ungewiss. Immerhin können sie aber auf eine gewisse Insolvenzquote hoffen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu befriedigen. Daher müssen auch die Anleihe-Anleger nach wie vor mit hohen Verlusten rechnen.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: In einem ersten Schritt sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Dabei müssen es die Anleger aber nicht belassen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Ansprüche können aus Prospekthaftung oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So kann geprüft werden, ob die Emissionsprospekte unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren. Denn der Anleger muss durch die Prospektangeben in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen zu können.

    Ebenso hätten die Anlageberater oder Vermittler auf die bestehenden Risiken hinweisen müssen. So müssen die Anleger insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen die Berater bzw. Vermittler geltend gemacht werden.