• September 2017

    Anleger der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG mit Sitz in Stuttgart dürften derzeit mehr als beunruhigt sein. Sie müssen befürchten, dass ihre Anlegergelder veruntreut wurden. Das geht auch aus einer Pressemitteilung der Eventus eG vom 22. August 2017 hervor.

    In der Mitteilung heißt es u.a., dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hindeuten, dass sich der Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratsvorsitzende pflichtwidrig verhalten habe. Die Aufklärung dieser Angelegenheit werde bereits betrieben. Zudem sei beim Landgericht Stuttgart schon ein Arrest erwirkt worden, um Vermögenswerte zu sichern. Auch die Finanzaufsicht BaFin und die Staatsanwaltschaft seien eingeschaltet worden.

    Die Eventus eG wollte in Immobilien investieren. Immobilien seien auch aufgrund des günstigen Zinsumfeldes eine interessante Geldanlage. Anleger konnten sich bei der Genossenschaft ab einer Mindesteinlage von 1000 Euro beteiligen und sollten im Gegenzug jährliche Zinsausschüttungen zwischen 3,85 und 6 Prozent bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten erhalten.

    Doch nach den jüngsten Entwicklungen müssen die Anleger ernsthaft um ihr investiertes Geld fürchten.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Schon durch das Erwirken eines Arrests, um Vermögenswerte zu sichern, wird deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. Denn dies ist ein klares Zeichen dafür, dass ansonsten damit gerechnet werden muss, dass die Vermögenswerte in undurchsichtigen Kanälen versickern und die Gläubiger keinen Zugriff mehr darauf haben. Unklar ist noch, wie die Vermögenslage der Eventus eG derzeit aussieht, ob und wieviel der Anlegergelder in Immobilien geflossen ist. Sollte die Genossenschaft von der Insolvenz bedroht sein, müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

    Angesichts der prekären Lage sollten Anleger umgehend versuchen, sich einen Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte zu sichern. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen.