Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dieser Schritt war notwendig, da es nicht wenige Personen gab, die aufgrund gravierender finanzieller Engpässe oder anderer Schwierigkeiten nicht in der Lage waren, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen oder denen eine bereits bestehende Versicherung gekündigt wurde. Die Krankenversicherungspflicht hat weit reichende Konsequenzen. So muss jede Person in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, die in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Das gleiche gilt für die private Krankenversicherung. Bei einer Ablehnung aufgrund finanzieller oder anderer schwerwiegender Gründe hat die betreffende Person die Möglichkeit, dagegen zu klagen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft und zählt zu den wichtigsten Säulen unseres Sozialsystems. Darüber hinaus gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen, die von privaten Unternehmen oder Aktiengesellschaften geführt werden und nur bestimmten Personenkreisen offen stehen. Die wichtigste Aufgabe aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung der ambulanten und stationären Behandlungskosten, die bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall auf den Patienten zukommen. Neben finanziellen Unterstützungsleisten sind auch Sachleistungen denkbar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Kosten komplett getragen werden. Sofern es sinnvoll erscheint und dem Patienten zugemutet werden kann, hat er einen gewissen Teil der Kosten selbst zu tragen. Dies darf allerdings nicht so weit führen, dass er durch eine Krankheit in eine finanzielle Notlage gerät. Wenn die Krankenversicherung Leistungen ablehnt, die dem Patienten zustehen, hat er die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Dies führt dazu, dass der Sachverhalt nochmals überprüft werden muss.

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Personen, die unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen, können aus einer Vielzahl von Krankenkassen die für sie geeignete Krankenkasse wählen. Auch wenn die Leistungen zum größten Teil identisch sind, gibt es durchaus gewisse Unterschiede, die für einzelnen oder für die Familie von Bedeutung sein können. Alle Arbeiter, Angestellten und Rentner, die eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten, sind automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Andere Personen wie Selbständige oder Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Tun sie dies nicht, müssen sie eine private Krankenversicherung abschließen.

Private Krankenversicherung

Der Personenkreis, für den eine private Krankenversicherung infrage kommt, ist eng begrenzt. Hierbei handelt es sich um Freiberufler und Selbstständige, gut verdienende Angestellte und Beamte. Der Gesetzgeber will die Hürden für den Eintritt in die private Krankenversicherung bewusst hoch gestalten, um das Solidarprinzip nicht zu gefährden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen der Beitrag nach dem Verdienst berechnet wird, gelten bei der privaten Krankenkasse andere Maßstäbe. Hier spielen solche Faktoren wie das Alter und der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Der Verdienst wird hingegen außer Acht gelassen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist es genau umgekehrt.

Bei der Aufnahme in die Krankenversicherung müssen bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dies muss wahrheitsgemäß geschehen. Verschweigt der Versicherte wichtige Vorerkrankungen oder andere Faktoren, die für die Krankenversicherung von Bedeutung sein können und kommt dies später heraus, hat dies ernsthafte Konsequenzen. Der Versicherer kann die Leistung ganz oder teilweise verweigern und den Versicherungsvertrag in besonders schwierigen Fällen sogar kündigen.