Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Lebensversicherung

Es gibt verschiedene Formen der Lebensversicherung:

- Eine reine Todesfallabsicherung ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie dient ausschließlich zur finanziellen Sicherung von Angehörigen im Todesfall des Versicherungsnehmers durch Auszahlung der vereinbarten Summe.

- Zusätzlich für Altersvorsorge-Zwecke gedacht ist die Kapital-Lebensversicherung. Sie verbindet den Gedanken des systematischen Kapitalaufbaus mit der Todesfallabsicherung. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit, erfolgt die Auszahlung des angesparten Kapitals einschließlich Erträgen. Stirbt er während des Vertrags, erhalten seine Hinterbliebenen die festgelegte Summe.

- Einen ähnlichen Gedanken verfolgen Rentenversicherungen. Hier wird jedoch keine Einmalzahlung, sondern eine meist lebenslange Rentenzahlung (sogenannte Leibrente) vereinbart.

- Durch Kombination mit anderen Versicherungen (private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung) kann die Lebensversicherung zum Zweck der allgemeinen Existenzsicherung ausgebaut werden. Dann können zum Beispiel auch Invaliditätsrisiken durch dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen abgedeckt werden.

Staatliche Aufsicht für Versicherer

Lebensversicherer müssen bei der Anlage ihre Beitragskapitals besondere rechtliche Vorgaben beachten. Damit sollen insbesondere die Inhaber von Kapital-Lebensversicherungen geschützt werden. Basis hierfür ist die sogenannte Anlageverordnung, die für die Versicherer bestimmte Kapitalanlagerestriktionen definiert. Danach müssen die Anlagen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Risikostreuung erfolgen. Es bestehen enge Verbindungen zum Kapitalmarktrecht. Die Versicherungsunternehmen selbst unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die BaFin.

Der Lebensversicherungs-Vertrag - VVG und andere Bedingungen

Der individuelle Lebensversicherungs-Vertrag kommt zunächst nach allgemeinen privatrechtlichen Regeln zustande. Für die Vertragsgestaltung und -bedingungen sind darüber hinaus die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) maßgebend. Basis von Lebensversicherungs-Verträgen bilden außerdem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB). In der Regel wird der Vertragsabschluss an eine Gesundheitsprüfung geknüpft. Es gelten besondere Versicherungsausschlüsse: bei Selbstmord leistet die Lebensversicherung zum Beispiel nicht, bei Soldaten ist die Leistung bei Tötung im aktiven Kriegseinsatz ausgeschlossen.

Häufige Streitfälle

Trotz der umfangreichen Regelungen gibt es viele juristische Streitfälle. Ein oft anzutreffender Streitpunkt sind zum Beispiel Rückkaufswerte bei Kapital-Lebensversicherungen. Damit ist der Betrag gemeint, zu dem ein Versicherer einen Vertrag bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden "zurückkauft". Versicherungsnehmer müssen dabei wegen der Verrechnung von Einmalkosten vielfach hohe Abschläge in Kauf nehmen.