Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis liest sich im wahrsten Wortsinne als Eignungsnachweis bei einer Bewerbung für einen anvisierten Arbeitsplatz. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Im Bewerbungsprozess spielt das Zeugnis oft eine entscheidende Rolle für Personalverantwortliche, um einen Bewerber einschätzen zu können. Insofern kann es in Zweifelsfällen Sinn machen, einen Anwalt über ein Zeugnis schauen zu lassen. Der Grund hierfür ist, dass sich eine Art von Geheimsprache unter Arbeitgebern etabliert hat. Ein vermeintlich für den Laien wohlklingender Satz kann insofern durchaus Kritik enthalten. Ein erfahrener Anwalt kennt sich mit solchen Fallstricken aus. Das Gesetz jedoch (Paragraf 109 der Gewerbeordnung, Absatz 2) verbietet solche Geheimcodes: So muss das Zeugnis verständlich und klar ausformuliert sein. Allerdings zeigt die Praxis, dass dies nicht immer zu 100 % eingehalten wird, was wiederum die diesbezügliche Fachkompetenz von einem Anwalt aufwertet. Grundlegend sollte ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert werden, worunter der Wahrheitsgehalt aber nicht leiden darf.

Der Inhalt ist keineswegs egal: Gesetzliche Regelungen zu Inhalten von Arbeistzeugnissen und Beurteilungen

- Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Verlangen Arbeitszeugnisse auszustellen

- Leistungen sind wohlwollend, aber wahrheitsgetreu zu beschreiben

- die beruflichen Tätigkeitsbereiche müssen vollständig beschrieben werden

- durch ein solches Zeugnis dürfen einem Arbeitnehmer keine unnötigen Nachteile entstehen

- Zeiten von Krankheiten dürfen nicht angesprochen werden

- der Grund für die Kündigung darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers genannt werden
Gibt es einen Anspruch auf Arbeitszeugnis?

Ja, jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein solches Zeugnis auszustellen, wenn ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Allerdings muss der Arbeitgeber nicht von sich aus, sondern erst auf Verlangen handeln und ein Zeugnis zeitnah erstellen. Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt nach 3 Jahren. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchte. Es empfiehlt sich, bei feststehender Kündigung frühzeitig das Zeugnis anzufordern, da es für den Bewerbungsprozess von großem Nutzen ist.

Wer stellt ein solches Zeugnis aus?

In größeren Unternehmen ist es meistens nicht der Chef persönlich (wie in Familienbetrieben üblich), sondern ein Mitarbeiter der Personalabteilung. Die Unterschrift allerdings sollte vom Chef bzw. einem Vorgesetzten persönlich stammen. Natürlich sind gewisse Standardformulierungen unumgänglich, dennoch sollte ein Zeugnis eine klare persönliche Linie haben und das Arbeitsverhalten der zu bewertenden Person widerspiegeln. Bei diesbezüglichen Zweifeln kann es sinnvoll sein, einen Anwalt um fachlichen Rat zu fragen.