Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Immobilienrecht

Der Begriff Immobilienrecht umfasst dabei sämtliche Rechtsvorschriften bzw. Rechtsgrundlagen, die sich aus dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, von Häusern oder von Wohnungen ergeben. Da es sich bei Häusern, Wohnungen und Co. nicht um bewegliche Sachen handelt, ist diesbezüglich auch von so bezeichneten Liegenschaften respektive vom Liegenschaftsrecht die Rede. Des Weiteren fallen auch zum Beispiel Fragen rund um das Maklerrecht, Architektenrecht, Grundstücksrecht sowie Wohnungseigentumsrecht unter den Oberbegriff Immobilienrecht. Auch wenn es zu Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten zwischen Nachbarn kommt, können Recht und Unrecht durch die expliziten Vorschriften des Immobilienrechts belegt werden.

Das Immobilienrecht basiert - je nach Gegebenheiten - auf unterschiedlichen Gesetzbüchern

Dabei finden auf bundesrechtlicher Ebene in erster Linie das Baugesetzbuch, das Erneuerbare Energien- und Wärmegesetz, die Energiesparordnung, die Makler- und Bauträgerverordnung sowie das Wohnungseigentumsgesetz entsprechende Berücksichtigung. Demgegenüber spielen innerhalb des Immobilienrechts auf landesrechtlicher Ebene insbesondere das Denkmalschutzgesetz, die Landesbauordnung, das Landesrecht sowie das Nachbarrecht eine dominierende Rolle.

Unterschieden werden muss aber auch zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Ersteres befasst sich nämlich im Rahmen des Immobilienrechts mit rechtlichen Fragen, die den Bauherren, den Bauunternehmer sowie den Architekten betreffen. Dies steht in der Regel immer im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Kauf- oder Bauvertrag, etwaigen Baumängeln oder der Architektenhaftung. Das öffentliche Baurecht thematisiert demgegenüber zum Beispiel den Bebauungsplan, die Baugenehmigung oder die entsprechenden Inhalte des Bauordnungsrechts.

Immobilienrecht: Vorsicht vor juristischen Fallstricken

Prinzipiell umfasst das Immobilienrecht die jeweiligen Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Hier können sich für die involvierten Protagonisten eine ganze Reihe von Problemen rund um staatliche Baulasten, das Wegerecht oder zum Beispiel das Nachbarrecht ergeben. Und nicht nur das. Erfahrungen haben gezeigt, dass etwaige Schäden oder Mängel an dem zur Verkauf stehenden Immobilie jederzeit einen Streit entfachen können. In erster Linie entbrennt ein entsprechender Streit zum Beispiel bei Problemen oder der drohenden Insolvenz der Bauträger respektive der beauftragten Architekten. Auch dem Grundbuch kommt im Rahmen des Immobilienrechts eine dominierende Rolle zu. Da dieses nämlich ein öffentliches Register darstellt, können sich die involvierten Parteien prinzipiell auf die Richtigkeit der entsprechenden Angaben verlassen. Daher sollte vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie der Inhalt des Grundbuches von einem Anwalt respektive einem Notar festgestellt werden. So erlangen die Protagonisten Auskunft, ob die Immobilie eventuell mit einer Hypothek belastet ist bzw. ob eine Grundschuld vorliegt.

Der wichtigste Aspekt im Hinblick auf das Immobilienrecht ist aber immer die rechtliche Absicherung des entsprechend vereinbarten Leistungsaustausches (Kaufpreiszahlung gegen Haus, Grundstück etc.). Auch Mängel am Kaufobjekt sind oftmalig Thema während eines Verkaufsszenarios. Um den Überblick zu behalten und alle Eventualitäten im Hinblick auf das Immobilienrecht zu berücksichtigen, ist es grundsätzlich empfehlenswert, Immobilienanwälte mit der Wahrung der eigenen Interessen zu betrauen.