Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Mediation

Konfliktlösung ohne Gerichtsverfahren

Die Mediation hat Jahrtausende alte Wurzeln, dessen Ursprünge sich etwa in den Stammesgesellschaften Afrikas und Amerikas zurückverfolgen lassen. Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Form zur Lösung von Konflikten. In den letzten Jahren ist die außergerichtliche Konfliktbeilegung vehement diskutiert worden, wobei sie vor allem durch die EU stark forciert wurde. Kennzeichnend für die Mediation ist insbesondere die Tatsache, dass beide Parteien eigenverantwortlich versuchen, eine Konfliktlösung herbeizuführen.



Unterstützt werden sie hierbei von einem unabhängigen und neutralen Dritten, dem sogenannten Mediator, der anders als ein Richter keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Zumeist handelt es sich hierbei um einen Anwalt, der diese Qualifikation im Rahmen einer Weiterbildung erworben hat. Das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012, auf dessen Bestimmungen die Mediation fußt, sieht vor, dass beide Konfliktparteien einen Mediator auswählen. Erst wenn sich diese über dessen Person einig sind, wird dieser mit der Angelegenheit betraut. Eine Mediation zeichnet sich insbesondere durch folgende Kriterien aus:

- Freiwilligkeit: Die Teilnahme an der Mediation geschieht aus freiem Willen. Diese kann jederzeit beendet werden, wobei den Beteiligten der Gang vor Gericht stets offen bleibt. Im Falle einer Einigung, wird eine Abschlussvereinbarung getroffen.

- Verschwiegenheit: Mediatoren und Beteiligte sind gemäß § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet

- Eigenverantwortlich: Die Lösung wird durch die Parteien selbst bestimmt. Den Mediatoren kommt lediglich eine moderierende Rolle zu. Hierbei fördern sie eine offene Kommunikation und achten auf einen fairen Umgang.

- Unabhängigkeit: Die Mediatoren sind beiden Parteien gleichermaßen verpflichtet. Im allseitigen Einverständnis kann dieser auch getrennte Gespräche mit den Beteiligten führen.

- Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für kreative und flexible Lösungsansätze

Vorzüge und Formen der Mediation

Vorteilhaft ist die Mediation bei Streitigkeiten komplexer Natur, vor allem auch bei Konflikten in und zwischen Nachbarn oder Unternehmen, in denen die Parteien auch künftig miteinander klar kommen müssen und sich dabei ohne Verachtung in die Augen schauen sollten. Eine Mediation führt zu flexiblen, schnellen sowie kostengünstige Vereinbarungen, die der Zufriedenheit aller Beteiligten dienen - hierin liegt der große Vorteil dieser außergerichtlichen Streitschlichtung. Langwierige sowie kostenintensive Gerichtsverhandlungen mit ungewissem Ausgang lassen sich auf diese Weise vermeiden. Gegenseitige Kommunikation wird erneut ermöglicht, etwaige Blockadesituationen werden aufgebrochen, Eskalationen vermieden und die Interessen der Konfliktparteien finden volle Berücksichtigung. Je nach Rechtsbereich können diverse Mediationsverfahren unterschieden werden.



Im Falle einer Wirtschaftsmediation geht es etwa um die Konfliktbeilegung zwischen Geschäftspartnern mit dem Ziel, eine langjährige Geschäftsbeziehung trotz etwaiger Meinungsverschiedenheiten vertrauensvoll fortführen zu können. Behilflich sind die Mediatoren etwa auch bei innerbetrieblichen Konflikten sowie juristischen und vertragsrechtlichen Fragen. Die Erbschaftsmediation versucht hingegen eine tragbare Lösung in Erbauseinandersetzungen herbeizuführen. Eingesetzt wird sie etwa bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erbverzicht, Erbvertrag, Erbteilung, Erbausschlagung, Vermächtnis sowie Testament. Auch die Baumediation rückt immer wieder in den Fokus, zumal bei der Planung und Errichtung einer Immobilie regelmäßig eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen aufeinander treffen. Konflikte um Qualitäten, Kosten, Termine und Leistungen sind nicht selten schon vorprogrammiert.