• Januar 2016

    Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der 9. Folge der 5. Staffel der Serie „Homeland” ab.

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „Two And A Half Men“, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc.

    Für das Anbieten der Folge „The Litvinov Ruse“ verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

    Vorsicht: Es besteht die Gefahr auch aufgrund Urheberrechtsverletzungen an anderen Folgen abgemahnt zu werden!

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin