Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist keine neuzeitliche Erfindung. Schon im Mittelalter wurden sogenannte Akzisen auf Nahrungs- und Genussmittel erhoben. In Deutschland erlebte die Umsatzsteuer während des Ersten Weltkriegs eine Renaissance und ist seitdem eine feste Größe in unserem Steuersystem.

EU-weit harmonisiert

Grundlage der Umsatzbesteuerung hierzulande bildet das Umsatzsteuergesetz, das durch eine Vielzahl an Ausführungsvorschriften ergänzt wird. Darüber hinaus ist auch europäisches Recht maßgebend, da man sich auf EU-Ebene um eine Harmonisierung bemüht. Hierfür existieren mehrere Richtlinien, die die Steuersystematik angeglichen und die Steuersätze angenähert haben.

Was ist die Netto-Allphasen-Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist danach heute europaweit einheitlich als sogenannte Netto-Allphasen-Steuer ausgestaltet. Hinter diesem Fachbegriff verbergen sich zwei Sachverhalte:

1. Die Besteuerung findet auf jeder Stufe (d.h. in jeder Phase) der Erstellung eines Gutes oder einer Leistung statt.

2. Unternehmen dürfen bei der Herstellung für bezogene Güter und Leistungen zuvor gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Besteuert wird daher nur der geschaffene zusätzliche Wert (Netto-Wert).

Mit diesem Konstruktionsprinzip wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer für die Herstellung kostenneutral ist. Belastet wird unter dem Strich nur der Endverbraucher, der keine Vorsteuer abziehen kann. Betriebswirtschaftlich bezieht sich die Steuer auf den erzeugten 'Mehrwert', deshalb wird umgangssprachlich oft die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwandt.

Immer höhere Steuersätze

Der Steuersatz wurde im Zeitablauf immer weiter angehoben. EU-weit gilt ein Mindestsatz von 15 Prozent, nach oben gibt es keine Beschränkung. Bei der Einführung in Deutschland 1916 lag der Steuersatz zunächst bei 0,5 Prozent. Die letzte Umsatzsteuererhöhung datiert vom 1.1.2007, als der allgemeine Steuersatz auf 19 Prozent angehoben wurde. Für einige Güter und Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. In einigen wichtigen Bereichen wird keine Umsatzsteuer erhoben: Versicherungen, Bankleistungen, Brief- und Paketporto sowie Mieten sind weitgehend steuerbefreit.

Bei der Anwendung umsatzsteuerlicher Vorschriften gibt es - trotz umfangreicher Regelungen - immer wieder schwierige Detailfragen, die auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Die Unterstützung durch einen im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist sinnvoll.