• Februar 2016

    Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Serie "Homeland" - Nützliche Tipps - Wie können Sie reagieren?

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „Two And A Half Men“, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc.

    Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der Folge "Separation Anxiety" der 5. Staffel Serie „Homeland” ab.

    Für das Anbieten einer Folge der Serie verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

    Die bisher erschienenen Episoden der 5. Staffel:

    Ep 6 Parabiosis
    Ep 5 Better Call Saul
    Ep 4 Why Is This Night Different
    Ep 3 Super Powers
    Ep 2 The Tradition of Hospitality
    Ep 1 Separation Anxiety

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin