Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Markenrecht

Auch wenn es enge Berührungspunkte gibt, so ist der juristische Markenbegriff im Markenrecht vom Markenverständnis im Marketing abzugrenzen. Der juristische Markenbegriff im Markenrecht benennt ein eigenständiges Zeichen, welches rechtlich geschützt ist, während im Marketing die Eigenschaften von Wirtschaftsgütern beschrieben werden, welche mit einem Markennamen in Verbindung stehen.

Was ist eigentlich eine Marke?

Marken können eine Kombination von einem oder mehreren Zeichen, Buchstaben, Wörtern, Namen Slogans, Logos, Bildern, Klangfolgen, Erscheinungsformen und Mustern sein, aber auch nur aus einer einzelnen Darstellung bestehen.

Markenschutz

Um eine Marke zu schützen, muss diese beim nationalen Patentamt eingetragen werden. Das Patentamt für Deutschland hat seinen Sitz in München. Da nationale Marken nur für ein Land gelten, müssen internationale Marken beim Europäischen Patentamt eingetragen werden. Vor der Eintragung ist zu überprüfen, ob

- die Marke noch verfügbar ist

- ob der Markenschutz erlangt werden kann

- ob die Marke eventuell Schutzrechte Dritter verletzt

Ein Markenschutz kann aber auch schon dann entstehen, wenn ein erheblicher Teil der Abnehmer die Marke einem bestimmten Unternehmen zuordnen ( Benutzungsmarke § 4 Nr. 2 MarkenG). Ein weiterer Markenschutz kann durch notorische Bekanntheit der Marke entstehen (Notorietätsmarke § 4 Nr. 3 MarkenG). Meist aber handelt es sich um Registermarken, (Registermarke § 4 Nr.1 MarkenG) da es doch recht kompliziert ist, Verkehrsgeltung für die Benutzungsmarke, oder aber die Notorietätsmarke zu erzielen.

Rechte aus einer Marke

Verwendet ein anderer als der Markeninhaber identische Zeichen für seine Produkte oder sind diese mit der eingetragenen Marke verwechselbar oder ähnlich, so hat der Markeninhaber gegen den Verletzer einen Unterlassungsanspruch. Es kann außerdem eine Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren, oder aber eine Entfernung der Marke, sowie ein Schadenersatz verlangt werden. Ein Schadenersatz kann auf verschiedene Weise verlangt werden:

- Ersatz der eigenen Mindereinnahmen

- Herausgabe des Verletzergewinns

- Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr

Schutzdauer einer Marke

Eine zeitliche Begrenzung der Schutzdauer einer Marke besteht grundsätzlich nicht. In Deutschland beträgt die Schutzdauer 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung, kann aber bei einer fristgerechten Zahlung der Gebühr von 750 EUR beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Markenschutz erlischt also nur durch Nichtzahlung der Gebühr oder durch eine Nichtbenutzung der Marke.