Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung: Zentraler Kern eines jeden Bauvorhabens

Die Baugenehmigung ist als öffentlich-rechtliche Genehmigung zu verstehen, welche die rechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn statuiert. Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung ist dabei das Baurecht, insbesondere das Baugesetzbuch und die Bauordnung. Vor Beginn eines Bauvorhabens wird dieses auf den Einklang mit rechtlichen Vorschriften überprüft und bei Einhaltung dieser Vorschriften bewilligt. Die einzelnen Details sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Wer eine Baugenehmigung versagt bekommt, sollte sich an einen Anwalt wenden und die Sachlage überprüfen lassen. Baugenehmigungen haben eigentlich einen guten Grund: Ohne die behördliche Regelung von Bauvorhaben könnte quasi überall gebaut werden. Das Gesetz möchte jedoch die begrenzte, verfügbare Fläche in Bauland und Natur unterteilen. Die Natur dient nämlich der Erholung der Bürger und sollte von baulichen Projekten weitestgehend unberührt bleiben. Ohne Baugenehmigungen wäre die Natur als Einheit nicht mehr vorhanden, sondern quasi durchgehend von kleineren Bauprojekten durchzogen und in ihrem natürlichen Erscheinungsbild gestört. Das ausgewiesene Bauland muss darüber hinaus nach strikten Vorschriften bebaut werden, sodass Sicherheitsaspekte eingehalten werden können.

Die Baugenehmigung: Im Zweifelsfall den Anwalt einschalten

Die Baugenehmigung kann auch noch nach Fertigstellung eines Bauprojektes eingeholt werden. In vielen Bereichen begünstigen Bauprojekte den Bauherren, benachteiligen dabei aber deren Nachbarn. So kann der Grundstückswert eines Nachbarn durch Schatten werfende Baukonstrukte auf dem Nachbargrundstück deutlich beeinträchtigt werden. Nachbarn können deshalb mitunter Baugenehmigungen blockieren und Bauprojekte auf den angrenzenden Grundstücken unterbinden - zur Not mit einem Anwalt. Falls keine Baugenehmigung für ein Bauprojekt erteilt wurde, müssen fertiggestellte Bauabschnitte unter Umständen wieder abgerissen werden. Die Entscheidung unterliegt dabei der betreffenden Behörde. Vorhandene Bauprojekte wie Häuser erfordern bei Umbauten mitunter ebenfalls Baugenehmigungen. Die genauen Anforderungen und rechtlichen Sachverhalte müssen im jeweiligen Einzelfall mit einem Anwalt besprochen werden.