Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Sorgerecht

Das elterliche Sorgerecht dient dem Schutz minderjähriger Kinder und ist letztlich Ausdruck der ethischen Verantwortung, die aus der Entscheidung für Kinder erwächst. Juristisch wird nicht der Begriff 'Sorgerecht' verwandt, sondern 'elterliche Sorge'. Umgangssprachlich hat sich 'Sorgerecht' eingebürgert.

Was bedeutet Sorgerecht?

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 1616 bis 1698b BGB). Der Gesetzgeber hat sich dabei zum einen mit dem Inhalt und den Aufgaben der elterlichen Sorge näher befasst, zum anderen mit der Ausübung des Rechtes in besonderen familiären Situationen.

Inhaltlich erstreckt sich die elterliche Sorge auf:

- die Personensorge: gemeint ist die Kindes-Erziehung, die Pflege und Beaufsichtigung sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht,

- die Vermögenssorge: betrifft die Verwaltung des Vermögens und finanzielle Entscheidungen für Kinder,

- die Vertretungsmacht: bezieht sich auf die Vertretung von Kindern bei Prozessen und beim Abschluss von Rechtsgeschäften.

Die Ausübung des Sorgerechts

Während das Sorgerecht inhaltlich kaum umstritten ist, kommt es häufig zum Streit über die Ausübung des Sorgerechts. In einer herkömmlichen Ehe steht das Sorgerecht (und die -pflicht) grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu. Ausnahmen gelten nur, wenn mindestens ein Elternteil vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben.

Im Zeitalter von Patchwork-Familien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie einer Vielzahl von Trennungen und Scheidungen ist die Wahrnehmung der elterlichen Sorge komplizierter geworden. Das Gesetz trifft hierfür situationsbezogen differenzierte Regelungen:

- bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartnern gilt - sofern nicht anderes vereinbart oder angeordnet ist - prinzipiell weiter das gemeinsame Sorgerecht. In Alltagsangelegenheiten wird es von dem Elternteil ausgeübt, bei dem das Kind lebt. Oft ist das die Mutter.

- bei Kindern unverheirateter Paare liegt die elterliche Sorge normalerweise bei der Mutter, es sei denn, das gemeinsame Sorgerecht wird vereinbart oder sonstige Ausnahmen gelten.

Die Rechte der Väter

Die Mütter-Bevorzugung beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder ist in der Vergangenheit von 'sorgewilligen' Vätern immer wieder als Diskriminierung beklagt worden. 2014 wurde mit dem sogenannten Einspruchsgesetz das Väterrecht erstmals gestärkt. Dennoch bleibt es bei der prinzipiell besseren Position der Mütter. Um das Sorgerecht wird daher auch in Zukunft weiter gestritten werden.