Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Softwarerecht

Das Softwarerecht setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. So ergeben sich aus der Schnittmenge Internet-Technologie, Urheberrecht, Software bzw. Software-Lizenzen und allgemeines Vertragsrecht wie zum Beispiel das Gewährleistungs- und das AGB-Recht eine Vielzahl an rechtlichen Besonderheiten. Zudem kommt es in vielen Fällen zu thematischen Überschneidungen mit dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Medienrecht, dem Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht.

Breit gefächertes Einsatzgebiet sorgt für thematische Überschneidungen

Aufgrund dieser in der Praxis üblichen Überschneidungen greift das Softwarerecht grundsätzlich auf mehrere Gesetzeswerke zurück. So gesehen kann das Softwarerecht auch als das Recht der Informationsgesellschaft bezeichnet werden. Typische Segmente, mit denen sich das Softwarerecht befasst bzw. bei denen es zur Anwendung kommt, sind:

- Lieferung, Einrichtung oder auch Herstellung von Hardware und Software.

- Vertragliche Bindungen im Hinblick auf die Softwareerstellung, der Softwareüberlassung sowie der Softwarepflege.

- Lizenzierung von proprietärer oder auch Open Source Software.

- Schutz von selbst entworfenen Entwicklungen.

- Legitimation unternehmensspezifischer IT-Infrastruktur.

- Vertragsabschlüsse im Internet.

- Ansprüche aus IT-Verträgen.

- Der ganzheitliche elektronische Geschäftsverkehr.

- Domain-Probleme.

- Rechtskonforme Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und von Vertriebsverträgen für E-Business-Konzepte.

Datenschutz.

Softwarerecht: Rechtsprechung muss sich schnell wechselnden Gegebenheiten anpassen

Durch die Möglichkeiten, die sich durch das Internet ergeben, kommt dem Softwarerecht dabei eine mittlerweile dominierende Rolle in der gesamten IT-Branche zu. IT-Projekte werden schließlich immer komplexer und generieren stetig wechselnde Herausforderungen. Damit steigt gleichzeitig der unabdingbar benötigte, teilweise kasuistische Regelungsaufwand. Innerhalb der Software-Vertragsgestaltung muss dabei insbesondere auf eine umfassende Leistungsbeschreibung, klare Abnahmeregelungen sowie projektspezifische Besonderheiten wie etwa auf das Generieren einzelner Milestones oder Leistungsphasen eingegangen werden.

Technisches Verständnis wird oftmals bei Anwendung des Rechts dringend benötigt

Aufgrund eines derartigen Aufgabenportfolios wird bei der Anwendung des Softwarerechts oftmals auch ein fundiertes technisches Verständnis benötigt. Da nämlich eingesetzte Software - gerade in Verbindung mit unterschiedlicher Hardware und verschiedenen Plattformen - nicht immer prompt fehlerfrei arbeitet und es bei terminierten Projektabschlüssen zu teilweise drastischen Verzögerungen kommt, gewinnt das Softwarerecht für Unternehmen bei entsprechenden Projektschieflage immer weiter an Bedeutung. Daher ist es für Unternehmen bzw. generell für Gewerbetreibende oder auch Freiberufler quasi von essenzieller Bedeutung, kritische Punkte bereits im Vorfeld analog des gültigen Softwarerechts fachgerecht bzw. eindeutig zu klären. Dann kommt es später nicht zu unliebsamen Überraschungen.