• August 2012

    Der Bereich Erbrecht und Unternehmensnachfolge bei ROSE & PARTNER LLP. wird ab sofort durch Kristin Winkler, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht verstärkt.

    Die Hamburgerin Kristin Winkler war zuvor als Rechtsanwältin und Partnerin in einer größeren Steuer- uns Rechtsberatungskanzlei tätig. Seit dem 1. August 2012 ist sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Rose in der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. verantwortlich für erbrechtliche Mandate aus dem privaten und gewerblichen Bereich.

    Frau Winklers Erfahrung und Spezialisierung zeigt sich vor allem in Ihren Fachanwaltschaften. Zudem hat sie erfolgreich die DVEV-Lehrgänge für Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger absolviert. Sie verfügt über eine internationale Ausbildung und ausgezeichnete englische Sprachkenntnisse.

    Im Bereich Erbrecht/Unternehmensfolge berät sie Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

    • Testament und Erbvertrag: Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten und Erbverträgen; Überprüfung von Testamenten
    • Pflichtteil und Enterbung: Gestaltungen zur Enterbung und Pflichtteilsreduzierung; Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
    • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer: Abgabe von Erklärungen und Entwicklung von Strategien zur Steuervermeidung
    • Unternehmensnachfolge: Strategische Planung und Gestaltung der betrieblichen Nachfolge unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und familiärer Aspekte.
    • Erbschaft und Erbstreit: Durchführung von Erbscheinsverfahren, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
    • Testamentsvollstreckung: testamentarische Anordnung und Gestaltung von Testamentsvollstreckungen (Abwicklungsvollstreckung, Dauervollstreckung); Begleitung und Beratung von Testamentsvollstreckern

    Rechtsanwältin Winkler führt den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" und hat der zuständigen Rechtsanwaltskammer ihre theoretischen Kenntnisse, praktischen Erfahrungen (gerichtlich und außergerichtlich) und die vorgeschriebenen Fortbildungen nachgewiesen.