Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Steuerrecht

Das Steuerrecht nach der deutschen Gesetzgebung

Das deutsche Steuerrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, die im Gegensatz zu früheren Epochen der Menschheit heute ausschließlich in Geldleistungen vom Fiskus gefordert werden.

Steuern werden definiert als Geldleistungen (§ 3 Abgabenordnung):

- denen keine Gegenleistung für eine besondere Leistung gegenübersteht

- und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinde)

- zur Erzielung von Einnahmen

- allen Steuerpflichtigen auferlegt wird

Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden im Rahmen des Finanzverfassungsrechts in der Verfassung bestimmt. Diese besagen, dass die Gesetzgebung (Steuergesetzgebungshoheit), die Erträge (Steuerertragshoheit) und die Verwaltung (Steuerverwaltungshoheit) der anfallenden Steuern nach bestimmten Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt wird.

Das Steuerrecht ist autonom. Das heißt, es ist ein selbstständiges Rechtsgebiet, das gegenüber dem Zivilrecht unabhängig ist. Zum Beispiel behandelt das Steuerrecht einen Sachverhalt, der sowohl steuerrechtlich als auch zivilrechtlich relevant ist anders als das Zivilrecht.

Das Steuerrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die das Steuerwesen von Deutschland regeln. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen, aber auch die Steuerverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit.

Gliederung und Prinzipien des Steuerrechts

Das Steuerrecht wird zum einen in das materielle sowie formelle Steuerrecht und zum anderen in das allgemeine sowie besondere Steuerrecht untergliedert.

Das materielle Steuerrecht behandelt die Regelungen zum Steuersubjekt (natürliche oder juristische Person), zum Steuerobjekt (Tatbestand, der ein Steuer auslöst), Befreiungen, Bemessungsgrundlage und Steuersätze der einzelnen Steuerarten. Das formelle Steuerrecht befasst sich mit den verfahrensrechtlichen Regelungen.

Das allgemeine Steuerrecht umfasst die Rechtsnormen, die für alle Steuerarten Geltung haben und die den allgemeinen Charakter des Verfahrens sowie des materiellen Steuerrechts betreffen. Zu den Rechtsnormen gehören vor allem die Abgabenordnung (AO) und das Bewertungsgesetz (BewG). Das besondere Steuerrecht besteht aus den zahlreichen einzelnen Steuergesetzen wie beispielsweise das Umsatzsteuergesetz, das Einkommenssteuergesetz oder das Körperschaftsteuergesetz. Darin enthalten sind auch besondere Verfahrensvorschriften, die nur für die jeweilige Steuerart gelten.

Das Steuerrecht wird in Deutschland von folgenden Prinzipien geprägt. Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, das Sozialstaatsprinzip, die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (keine Steuer ohne Gesetz), die Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen) und das Nettoprinzip (schränkt den Gesetzgeber im Einkommenssteuerrecht ein).

Zu den Rechtsquellen des Steuerrechts zählen unter anderen die deutschen Steuergesetze, Steuerrechtsverordnungen, autonomen Satzungen der Gemeinden (Bsp. Zweitwohnsteuer), das supranationale Recht (Bsp. Richtlinien der EG zum Umsatzsteuerrecht) und auch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Steuerrecht - Steuergesetze und Steuerarten

Das deutsche Steuerrecht ist in Bundesgesetzen, Landesgesetzen und Kommunalsatzungen enthalten. Die Steuergesetze und damit die Steuerarten können nach verschiedenen Aspekten kategorisiert werden. Den Rahmen der Steuergesetze bildet die Abgabenordnung, die im formellen Recht ein Bundesgesetz ist. Landesgesetze und Kommunalsatzungen des Steuerrechts sind beispielsweise Aufwandsteuern wie die Hundesteuer (Gemeindesteuer) oder die Satzung zur Getränkesteuer (Verbrauchssteuer). Nach der volkswirtschaftlichen Kategorisierung werden die Steuern im Steuerrecht in Verkehrssteuern (Bsp. Umsatzsteuer), Verbrauchssteuern (Bsp. Tabaksteuer) und Besitzsteuern unterschieden. Die Besitzsteuern werden in Ertragssteuern und Substanzsteuern aufteilt. So sind beispielsweise die Einkommenssteuer und die Lohnsteuer Ertragssteuern, die in dem Einkommenssteuergesetz (Bundesgesetz) geregelt sind. Eine Substanzsteuer ist beispielsweise die Grundsteuer, die in dem Grundsteuergesetz (Bundesgesetz) geregelt ist. Die Steuerarten können auch nach dem Steuergegenstand gruppiert werden. Zum Beispiel nach Umweltsteuern (Bsp. Stromsteuer) oder Aufwandssteuern (Bsp. Jagdsteuer, Zweitwohnungssteuer).

Zusätzlich gehören zu den Steuergesetzen im Steuerrecht auch Durchführungsverordnungen wie die Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung oder Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung.