Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann buchstäblich rasend schnell verhängt werden, wenn ein Autofahrer etwa mit über 80 Stundenkilometern durch eine geschlossene Ortschaft fährt. Für solche oder ähnliche Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Auch das neue Punktesystem in Flensburg ist diesbezüglich relevant: Wer die Höchstgrenze von 8 Punkten erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei eine neue Berechtigung frühestens nach einem Ablauf von 6 Monaten erteilt werden kann. Das Fahrverbot tritt nach einem Bußgeldbescheid in Kraft, es kann aber auch eine so genannte Schonfrist von 4 Monaten vor dem Inkrafttreten gewährt werden. In Einzelfällen kann es daher Sinn machen, sich von einem erfahrenen Anwalt mit Blick auf das Bußgeldverfahren oder eventuelle strafrechtliche Tatbestände beraten zu lassen, da in Bezug auf den Abgabetermin des Führerscheins Handlungsmöglichkeiten bestehen. Eine Schonfrist kommt generell in Betracht, wenn sich der Fahrer in den letzten zwei Jahren nichts zu Schulden hat kommen lassen. Ein fachlich versierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob eventuell Kriterien für einen Ausnahmefall vorliegen.

Wohin wird der Führerschein abgegeben?

Nachdem ein entsprechendes Bußgeldverfahren rechtskräftig ist, muss der Führerschein an die zutreffende Behörde geschickt werden, wo er für die Dauer des Fahrverbotes amtlich aufbewahrt werden muss. Falls der Führerschein nicht freiwillig abgegeben wird, so steht eine Beschlagnahmung an, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Nach Beendigung der Frist sendet die Behörde den Führerschein automatisch wieder zurück.

Fahren ohne Führerschein berührt das Strafrecht

Wer trotz Verbot ein Kraftfahrzeug fährt, macht sich strafbar (konkreter Straftatbestand: § 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis). Neben dem Bußgeldverfahren kann ein Fahrverbot auch als Nebenstrafe bei einem Gerichtsverfahren verhängt werden, sofern die Straftat mit dem Führen eines Fahrzeugs in Verbindung steht. Auch durch Trunkenheit am Steuer verursachte Unfälle im Straßenverkehr berühren das Strafrecht. In diesem Fall wird die Erlaubnis entzogen und der so genannte Idiotentest (MPU) kommt dann ins Spiel, wenn der Betroffene einen Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheins stellt. In diesem Fall sollen die verkehrssicherheitsrelevanten Fähigkeiten des Fahrers beurteilt werden.