• Oktober 2015

    Berichten zufolge mahnt die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Automata Productions, Inc. Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Automata” ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 980,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin