Juli 2012
Der Hund ist unstrittig der Deutschen liebstes Haustier. Fast 10 Millionen nennen mindestens einen dieser Vierbeiner ihr Eigen. Doch so niedlich, treu und lieb die Tiere angeblich auch sind – es kommt immer wieder zu Zwischenfällen. „Der tut nichts und will doch nur spielen“, sagt Herrchen. Doch das Knurren und Zähnefletschen des geliebten Begleiters spricht für manchen Passanten eine andere Sprache. Doch wer haftet, wenn der Hund beißt?
Probleme gibt es aber nicht nur mit dem Haustier Nummer eins. Vor Gericht landen auch ganz andere tierische Fälle.
Der Traum vom Pferd
Eine Mutter kauft ihrer Tochter einen 14jährigen Wallach. Doch das Mädchen ist offenbar mit dem erfahrenen Pferd überfordert. Die Mutter will das Pferd nun zurückgeben und fordert den Kaufpreis zurück. Das Tier habe charakterliche Defizite und sei deshalb zum Reiten ungeeignet, so ihre Argumentation. Der Verkäufer lehnt ab, die Mutter zieht vor Gericht – und verliert. Das Gericht ist nach eingehender Prüfung von der charakterlichen Tadellosigkeit des Wallachs überzeugt. Die Schwierigkeiten zwischen Reiter und Pferd beruhten vor allem auf dem nicht sehr ausgeprägten reiterlichen Können des Teenagers. Das Reittier habe keine Mängel.
(AG Lichtenfels, Az. 1 C 638/05)
Ein Pferdeliebhaber kauft sich im Frühjahr ein Reittier. Ein paar Monate später stellt sich heraus, das Tier leidet unter einer Sommermückenallergie. Der Käufer will das Pferd zurückgeben, der Verkäufer weigert sich. Am Ende landet der Fall vor Gericht. Die Richter entscheiden: Das Pferd habe einen Mangel, der vermutlich schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Und dies wiederum berechtige zur Rückgabe.
(BGH, Az. VIII ZR 173/05)
Tipp: Haben Sie sich für ein Tier entschieden, holen Sie vor dem Kauf vom Besitzer des Tieres alle notwendigen Information ein. Wichtig dabei ist die Vorgeschichte des Tieres. Hier können sich charakterliche Defizite offenbaren. Welche Krankheiten hat oder hatte das Tier? Entstehen dadurch Folgekosten? Gerade beim Kauf eines Pferdes oder Hundes sollten Sie vorher erfragen, was das Tier kann, welche Ausbildung es genossen hat. Doch das allein reicht nicht aus. Schließlich müssen Sie noch Ihre eigenen Fähigkeiten und örtlichen Voraussetzungen abwägen, ob diese zum gewünschten Tier passen. Ist genügend Platz für das Tier vorhanden? Habe ich ausreichend Zeit zur Pflege? Und ganz wichtig: Kann ich mit dem Tier umgehen?
Im Zweifel besser weiter nach einen passenderen Tier suchen!
Kuh auf Abwegen
Eine Milchkuh büchst von der Weide aus, läuft auf die Straße und kollidiert mit einem Auto. Der Schaden für den Fahrer: fast 11.000 Euro. Das Gericht entscheidet: Der Besitzer der Kuh haftet zur Hälfte. Laut BGB (§833 Satz 2) kann bei Nutztieren allerdings die Haftung ausgeschlossen werden. Dieser Passus greift in diesem Fall aber nicht. Denn der Landwirt konnte nicht glaubhaft machen, dass er alles nur Erdenkliche unternommen habe, die Kuh am Ausbrechen zu hindern bzw. solch einer Situation vorzubeugen.
(OLG Hamm, Az. 9 W 45/05)
Wie Hund und Katze
Eine Katze hat einen großen Freiheitsdrang. Gerade in ländlichen Gebieten dürfen sich die kleinen „Stubentiger“ auch häufig draußen austoben. Doch zerkratzt eine Katze dabei das Auto des Nachbarn, haftet der Tierbesitzer für den Schaden. Das einzige Problem: Der Geschädigte muss beweisen, dass genau dieses Tier den Schaden verursacht hat. Ein dringender Tatverdacht reicht nach Ansicht der Richter nicht aus. Allerdings hat die Beweisführung auch ihre Grenzen. Ein DNA-Gutachten, welches Nachbars Katze überführen sollten, lehnte das Gericht ab.
(AG Aachen, Az. 5 C 511/06)
Hunde brauchen Auslauf. Und dazu eigenen sich besonders städtische Grünflächen und Parks. Diese Anlagen werden auch gern von Joggern genutzt. Doch Vorsicht vor freilaufenden Vierbeinern! Bei der Ausübung seines Sportes stolpert ein Läufer über einen Hund und zieht sich mehrere Knochenbrüche zu. Vom Tierhalter bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung fordert er Schadenersatz. Der Fall geht vor Gericht. Und hier entscheiden die Richter, der Jogger hat eine Mitschuld. Schließlich habe er das Tier schon von Weitem gesehen, sein Tempo aber nicht verlangsamt. Das Urteil: Die Versicherung muss nur 70 Prozent des Verdienstausfalles des Joggers bezahlen. Ähnliche Abstriche gibt es auch beim Schmerzensgeld.
(OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)
Tipp: Beobachten Sie bei der Ausübung Ihres Sports die Umgebung. Reduzieren Sie Ihr Tempo, wenn freilaufende Hunde unterwegs sind. Bei Bedenken wählen Sie lieber eine andere Strecke oder eine andere Tageszeit zum Laufen.
Aber auch Hundehalter sollten Rücksicht walten lassen. Sind Läufer in der Nähe, rufen Sie Ihren Hund zu sich – auch wenn er noch nie auffällig gewesen ist. Das entspannt die Situation auf beiden Seiten.
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