Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Internetrecht

Der Begriff Internetrecht suggeriert, dass es für den virtuellen Raum "eigene Gesetze" gebe. Dies ist aber nicht der Fall: Vielmehr gelten die im realen Leben ebenfalls zugrunde liegenden Gesetze und Bestimmungen. Eine wichtige Ausnahme bildet das Widerrufsrecht, das im Zuge des immer beliebter werdenden Onlineshoppings hohe Relevanz besitzt: Wer im Internet etwas in einem Shop bestellt bzw. kauft, kann eine 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Die Ware kann innerhalb dieser Zeit zurückgeben werden, nur etwaige Portokosten sind zu tragen. Im Fachgeschäft könnte eine solche Rückgabe nur aus Kulanz des Händlers erfolgen. Bei allen Vertragsabschlüssen, die über das Internet zustande kommen, gilt das Zivilrecht. Dies betrifft sowohl die Zahlungspflichten nach Vertragsabschluss als auch die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Seit kurzem (2014) muss das Zustandekommen eines Kaufvertrages explizit verbalisiert werden, sodass Hinweise wie 'jetzt kostenpflichtig kaufen' zur Regel geworden sind.

Plagiate sind kein Kavaliersdelikt: Die 'Copy und Paste Mentalität' ist nicht mit geltendem Recht vereinbar

Das Urheberrecht macht zweifelsohne einen großen Teil der Rechtsverstöße im Internet aus (Details dazu regelt § 51 des Urheberrechtsgesetzes). Demnach darf geistiges Eigentum nicht einfach von anderen übernommen werden, ohne dies kenntlich zu machen. Wer darüber hinaus Filme illegal downloadet bzw. streamt oder CDs/Videospiele vervielfältigt, kann neben dem Bruch des Urheberrechts ggf. auch für den entstandenen Sachschaden haftbar gemacht werden. In Bezug auf das Filesharing sind in letzter Zeit viele Fälle von Abmahnungen bekannt geworden: Hier ist die Rechtsprechung noch nicht ganz einheitlich, was zeigt, dass das IT-Recht aufgrund der rasanten Entwicklung der digitalen Möglichkeiten ständigen Änderungen und Weiterentwicklungen unterworfen ist. Abmahnungen sind im Wirtschaftsleben keine Seltenheit, wenn gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird (beispielsweise wenn ein Markenname in unzulässiger Weise von Dritten für eigene Zwecke missbraucht wird). Das in Zeiten immer schneller werdender Übertragungsgeschwindigkeiten beliebte Filesharing kann auch strafrechtliche Relevanz besitzen, wenn die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder aber gegen das Gesetz verstoßen (Stichwort Kinderpornografie).

Die Anonymität hat im Internet in Bezug auf geschäftliche Aktivitäten deutliche Grenzen

Jeder, der einen Internetshop oder Blog im World Wide Web betreibt, muss ein Impressum mit Kontaktdaten anlegen, damit der Urheber einer Seite zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Details sowie Pflichtvorgaben hierzu regelt das Telemediengesetz (TMG). Es ist also nicht möglich bzw. mit dem Gesetz vereinbar, eine Internetseite in völliger Anonymität zu veröffentlichen. Wer mit Kunden in Kontakt tritt und Daten erhebt, muss diese natürlich auch mit Blick auf geltende Datenschutzbestimmungen schützen bzw. streng vertraulich behandeln.