Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag treffen Eheleute bestimmte Regelungen, die während der Ehe und im Fall einer Scheidung gelten sollen. Eine solche Vereinbarung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung, um wirksam zu werden. Eine Unterstützung durch einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt bei der Aufsetzung ist oft sinnvoll.

Ein Ehevertrag ist aber nicht zwingend. Wenn kein Vertrag vereinbart wird, gelten die allgemeinen Regelungen des Familienrechts. Er wird daher meist nur dann abgeschlossenen, wenn Abweichendes zu den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden soll. Das ist grundsätzlich möglich, denn für Vereinbarungen unter Ehegatten besteht Vertragsfreiheit. Sie findet ihre Grenzen nur dort, wo Sittenwidrigkeit vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Seite übermäßig stark benachteiligt wird.

Typische Regelungsinhalte von Eheverträgen sind der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der Unterhalt nach einer Ehe.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt beim Güterstand automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag kann dagegen ein anderer Güterstand gewählt werden, nämlich die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Die Ansprüche der Ehegatten werden dadurch maßgeblich beeinflusst. Die Güterstandsregelung bildet daher meist den wichtigsten Anlass für einen Ehevertrag.

Es ist auch möglich, die Aufteilung der Rentenansprüche per Ehevertrag zu regeln. Auch hier gibt es eine allgemeine gesetzliche Regelung für den Scheidungsfall - den sogenannten Versorgungsausgleich - , von der in bestimmten Grenzen vertraglich abgewichen werden kann. Für die Bestimmung des Unterhalts kann der Ehevertrag ebenfalls genutzt werden.

Über diese Punkte hinaus lassen sich viele weitere Fragen ehevertraglich regeln. Es handelt sich allerdings eher um einvernehmliche Absichtserklärungen, als um einklagbare Rechte. Ob ein Ehevertrag zweckmäßig ist oder nicht, lässt sich im vorhinein schwer beurteilen. Er kann dazu beitragen, Streit im Falle einer Scheidung zu vermeiden und existenzsichernd wirken, ist aber auch als Signal des Misstrauens deutbar. Auf jeden Fall kostet er Gebühren für Notar und Anwalt und sollte immer gut überlegt sein.