Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Nachbarrecht

Nachbarrecht ist überwiegend Ländersache

Die erste und wichtigste Quelle des privaten Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches unter § 903 die folgende Vorschrift enthält:

"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen".

Einerseits bedeutet dies, dass ein Eigentümer sein Grundstück frei nutzen und etwa Dritten den Zugang hierzu verweigern kann. Andererseits sind jedoch Rechte Dritter zu respektieren, wobei diese Beschränkung im Nachbarrecht zum Ausdruck kommt. Demnach hat Nachbarrecht viel mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun und soll die Basis für einen respektvollen Umgang miteinander schaffen.

Die Durchsetzung der nachbarrechtlichen Vorschriften wird von keiner Behörde überwacht, auch nicht von der Polizei oder dem Ordnungsamt. Jeder Grundstückseigentümer, der seine Rechte durch einen Nachbar verletzt sieht, muss demnach selbst tätig werden und die Polizei einschalten bzw. anwaltlichen Rat einholen. Ferner handelt es sich beim Nachbarrecht um Bundes- und Landesrecht, was bedeutet, dass neben dem Bund jedes Bundesland eigene Verordnungen und Gesetze hierzu erlassen darf. Neben dem BGB finden sich die gesetzlichen Vorschriften demnach in dem jeweiligen Nachbarschaftsgesetz. Die wichtigsten Grundlagen bilden neben dem BGB das Bundeswaldgesetz, Bundeskleingartengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie das Strafgesetzbuch. Im Nachbarschaftsgesetz selbst finden sich zudem Satzungen und Verordnungen Sportanlagenlärmschutz, Geräte- und Maschinenlärm, Lärmschutz, Baumschutz, Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenabfall.

Gründe für das Ende der nachbarschaftlichen Idylle

Im Mittelpunkt nachbarrechtlicher Konflikte stehen oftmals bestehende Gewohnheitsrechte, die Grenzbepflanzung (Überhang) oder -bebauung (Überbau) sowie Schmutz und Lärm. Oft liegt die Streitursache in unklaren Zugangs- und Wegerechten, Erschließungsproblemen oder verwickelten Eigentumsverhältnissen. Für Hecken sind Mindestabstände zum Grenzzaun einzuhalten, wobei die minimale Entfernung in den Nachbarschaftgesetzen der jeweiligen Länder unterschiedlich geregelt ist. Ferner darf der Nachbar gemäß Nachbarrecht verlangen, dass zu grenznah gepflanzte Bäume zurückgeschnitten oder gar beseitigt werden. Etwaiges Fallobst würde derweil in das Eigentum des Nachbarn übergehen. Die Feststellung der Grenzverlaufs ist dabei nicht immer einfach, da auch ein Blick in den Bebauungsplan nur bedingt Aufschluss gibt. Daneben gibt es Situationen, in denen das Grundstück des Nachbarn betreten werden muss, etwa um Arbeiten an der Grenzmauer durchführen zu können.

Doch auch dies sorgt regelmäßig für Zwistigkeiten im Nachbarrecht. Ebenso wie das Laub des Nachbarn im eigenen Garten, stark strahlende Außenleuchten, Abstellen des Mülls im Treppenhaus, Aufstellen von Parabolantennen, Benutzung von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen, Missachtung von Ruhezeiten, Errichtung von Sichtschutzelementen, Ableitung des Regenwassers, Aufstellen von Videokameras und vieles mehr. Für die Durchsetzung der eigenen Interessen ist das Einschalten eines Anwalts sinnvoll, der mit dem Nachbarrecht vertraut ist, die örtliche Gerichtspraxis kennt und über die notwendige Erfahrung verfügt.