Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Vaterschaftsklage

Um die Notwendigkeit einer Vaterschaftsklage zu verstehen, muss der Blick zunächst auf die Vaterschaftsvermutung des § 1592 BGB gelenkt werden. Hiernach ist zunächst Vater eines Kindes, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft (freiwillig) anerkannt hat. Die Anerkennung geschieht hierbei außergerichtlich.

Nicht immer entspricht die vom Gesetzgeber gedachte Ideallage jedoch der Realität, zum Beispiel wenn Kindsmutter und Kindsvater gar nicht verheiratet sind. Um dennoch Klarheit zu schaffen, wurden daher verschiedene Varianten der Vaterschaftsklage eingeführt, die je nachdem vom Kind, der Kindsmutter oder den möglichen Vätern erhoben werden können.

Im Rahmen der Vaterschaftsklage sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Vaterschaftsfeststellungsklage

Rechtliche Grundlage für eine Vaterschaftsfeststellungsklage ist § 1600d BGB. Hiernach ist die Vaterschaft festzustellen, wenn sie sich nicht bereits aus § 1592 BGB ergibt. Eine Vaterschaftsklage in Form einer Feststellungsklage ist also beispielsweise dann notwendig, wenn die Kindsmutter zur Zeit der Geburt nicht mit dem vermeintlichen Kindsvater verheiratet war. Beansprucht dieser die Stellung als rechtlicher Vater für sich, so kann er diese zunächst freiwillig anerkennen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist jedoch nur mit Zustimmung der Kindsmutter möglich. Erfolgt diese nicht, so kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.



2. Vaterschaftsanfechtungsklage

Im Gegensatz dazu erfolgt eine Vaterschaftsanfechtungsklage, wenn etwa ein Ehepaar ein Kind bekommt - wodurch der Ehemann zunächst zum offiziellen Vater wird - dieser jedoch später herausfindet, dass er gar nicht der Erzeuger ist. Die verwandtschaftliche Beziehung entfällt dann rückwirkend.

Weitreichende Folgen einer Vaterschaftsklage

Mit der gerichtlichen Klärung einer bestehenden Vaterschaft sind weitreichende Folgen verbunden. Zunächst wirkt sich die Feststellung, dass ein Mann der rechtliche Vater eines Kindes ist, beispielsweise im Erbrecht aus. So wird ein Kind zum Erben erster Ordnung, falls der Vater versterben sollte und hat darüber hinaus unter Umständen Anspruch auf Waisenrente. Daneben bestehen gegen den rechtlichen Vater Unterhaltsansprüche. Das Kind hat zudem einen Anspruch auf Mitversicherung bei der Krankenkasse. Eine Vaterschaftsklage (in der Variante der Feststellungsklage) bringt für einen Mann somit stets beträchtliche finanzielle Veränderungen mit sich, so dass vor dem Gang zum Familiengericht die Beratung mit einem Anwalt für Familienrecht ratsam wäre.