Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Hartz IV

Hartz 4 ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) und zählt zu dem so bezeichneten Leistungssegment "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Dabei orientiert sich das ALG II respektive Hartz 4 - im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I - nicht am zuletzt erhaltenen Netto Einkommen, sondern am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Empfänger bzw. der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft. Bei dieser handelt es sich - im Sinne des SGB II - entweder um eine oder um mehrere Personen. So zählen neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die anderen im Haushalt lebenden Personen, die nicht über ein eigenes Einkommen oder über ein zu geringes Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts verfügen, zu einer Bedarfsgemeinschaft.

Die diesbezüglichen finanziellen Leistungen werden ausschließlich aus steuerlichen Mitteln erbracht. Die Regelungen und Richtlinien im Hinblick auf Hartz IV basieren grundsätzlich auf der Grundlage des SGB II (2. Buch Sozialgesetzbuch). Dabei lassen sich die entsprechenden Vorschriften als spezielle gesetzliche Ausprägungen des Sozialstaatsgebots sowie des Schutzes der Menschenwürde, was durch das deutsche Grundgesetz garantiert wird, interpretieren. So soll Hartz 4 den Leistungsempfängern ein Leben auf dem Existenzminimum soziokultureller Art ermöglichen.

Beim Jobcenter können Betroffene einen entsprechenden Antrag auf Hartz 4 einreichen. Die Jobcenter (vormals Arge, Arbeitsgemeinschaft) sind Einrichtungen bzw. Institutionen der kreisfreien Städte, der Kreise sowie der Bundesagentur für Arbeit, die in gemeinsamer Trägerschaft geführt werden. Hier erhalten Antragssteller auch entsprechende Beratungshilfe.

Demnach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, um als Leistungsempfänger Hartz 4 zu beziehen:

- Mindestalter: 15 Jahre, Höchstalter: 64 Jahre.

- Erwerbsfähigkeit: Mindestens drei Stunden pro Tag muss der jeweils Betroffene aus gesundheitlicher Sicht arbeiten können.

- Hilfebedürftigkeit: Das eigene Einkommen oder auch Vermögen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt für sich selbst und auch der Familie zu sichern.

- Der Aufenthaltsort muss generell Deutschland sein.

Die Höhe des entsprechenden Anspruchs auf Hartz 4 ist grundsätzlich abhängig von der Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers, was über die eigenen Vermögenswerte und das eigene Einkommen errechnet wird. Der Bezug von Hartz 4 ist steuerfrei, zudem können die Leistungen auch nicht von Gläubigern gepfändet werden. Jeder bewilligte Antrag gilt lediglich für sechs Monate, dann wird vom überprüft, ob weiterhin eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt. In einigen Fällen schalten Antragssteller einen Anwalt ein, um einen Anspruch durchzusetzen.