Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Drogen

Allen Drogen ist gemeinsam, dass sie eine intensive Wirkung auf das Bewusstsein und die Wahrnehmung ausüben und insoweit die Realität verzerren. Das gilt beispielsweise für den Konsum von Cannabis, von Kokain, Heroin, Ecstasy und andere synthetische Drogen. Auch Alkohol, Bier, Wein und Spirituosen können je nach Menge und nach Dauer des Konsums zu einer körperlichen und seelischen Abhängigkeit führen. Dennoch sind sie nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Betäubungsmittel aufgeführt. Gleiches gilt für den Konsum von Nikotin in Form von Tabak oder auch für Koffein, das in Kaffee enthalten ist. Drogen werden deshalb im Fachjargon als psychotrope Substanzen bezeichnet, weil sie die menschliche Psyche beeinflussen. Dass sie das tun, ist noch kein Hinweis darauf, ob ihr Konsum legal oder illegal ist.

Das Betäubungsmittelgesetz, BTMG, gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Betäubungsmittel strafbar sind. Wer beispielsweise als Erwachsener mit Drogen handelt, sie herstellt, besitzt oder an Minderjährige weitergibt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen, § 29 a BTMG. Derjenige, der anderen illegale Drogen gibt, verabreicht oder überlässt und dadurch leichtfertig deren Tod verursacht, mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren rechnen muss, wobei schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen können.

In westlichen Ländern und auch in Deutschland ist Alkohol als Genussmittel fester Bestandteil des kulinarischen Erlebens. Insoweit ist Alkohol in die Gesellschaft eingebunden und wird in seiner Eigenschaft als Droge verharmlost, obwohl die körperlichen und seelischen Auswirkungen bei regelmäßigem Konsum gewaltig sind. Die Gefährlichkeit von Alkohol als Droge spiegelt sich im Bußgeldkatalog wider. Ab 0,5 Promille droht eine Geldstrafe von 500 Euro, weiß der Anwalt. Ab 1,1 Promille wird aus dem Vergehen eine Straftat und der betrunkene Autofahrer riskiert eine einkommensabhängige Geldstrafe und den Entzug der Freiheit. Gleichzeitig freut sich das Flensburger Punktekonto über Punktezuwachs und die Fahrerlaubnis wird obendrein für mindestens sechs Monate entzogen. Das gilt gleichermaßen für andere Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin, Ecstasy, Morphin oder Amphetamine.