Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Bundeswehr

Die Rolle der Bundeswehr

Auch wenn der Wehrdienst noch im Grundgesetz verankert ist, darf seit dem 1. März 2011 niemand mehr gegen seinen Willen zur Bundeswehr einberufen werden. Der letzte Einberufungstermin für den Wehrdienst im Sinne der alten Grundwehrpflicht war der 3. Januar 2011, denn diese Pflicht ist seitdem ausgesetzt. Doch die Bundeswehr gibt es auch weiterhin. Noch ist die Rolle als Arbeitgeber für sie neu, der sich entsprechend präsentieren muss, um Soldaten anzuwerben. Denn die entscheiden sich nun freiwillig für die Bundeswehr als Arbeitgeber. Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch haben Soldaten neben Pflichten auch Rechte, die im Soldatenrecht normiert sind. Das Soldatenrecht gehört zum Wehrrecht und umfasst alle Gesetze und Verordnungen sowie innerdienstlichen Erlasse und Weisungen, die das Dienstverhältnis zwischen Soldat und der Bundeswehr zum Inhalt haben oder den Status als Soldat betreffen.

Auch ein Soldat hat Rechte

Rechtliche Probleme in der Bundeswehr können beispielsweise auftreten im Zusammenhang mit dem Haftungsschutz bei Schäden, die im Kontext mit dem Wehrdienst auftreten, bei Auslandseinsätzen, dienstlichen Beurteilungen, Beförderungen, dienstlich bedingten Umzügen oder wenn es um eine Versetzung geht, gegen die sich ein Soldat zur Wehr setzen möchte oder im Zusammenhang mit einem Wehrdisziplinar- oder Wehrstrafverfahren. Letztere werden übrigens vor einem Zivilgericht verhandelt, denn die Bundeswehr hat keine eigenen Wehrgerichte. Das sind nur einige Beispiele von möglichen Problemkonstellationen, mit denen sich ein Rechtsanwalt in diesem Bereich befasst. Darüber können es auch Fragestellungen sein, die die Besoldung betreffen, den Urlaubsanspruch oder die Unterbringung.

Ein praktischer Fall aus dem Wehrstrafrecht

Wie schnell ein Soldat mit dem Wehrstrafrecht - also dem für Soldaten geltenden Strafrecht - in Konflikt geraten kann, zeigt dieser praktische Fall. Mehrere Marinesoldaten hatten einen vorgesetzten Bootsmann bei einem Auslandseinsatz - im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut - auf einem Bundeswehr-Schnellboot an einen Tisch gefesselt und ihn fotografiert, um ihm einen Denkzettel für vorangegangene Beleidigungen zu verpassen. Sie wurden daraufhin wegen Meuterei angeklagt sowie wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Nun droht ihnen eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Nicht nur in diesem Fall zahlt sich kompetente fachliche Unterstützung durch einen auf Soldatenrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus, um einen guten Weg aus dieser Straftat zu finden oder in anderen Rechtsstreitigkeiten eine Einigung mit der Bundeswehr zu erzielen.