Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Bankrecht

Es gibt beim Bankrecht kein einzelnes Gesetz oder Gesetzbuch, das umfassende Regelungen trifft. Dazu besitzt das Bankgeschäft zu vielfältige Aspekte, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren. Es ist daher ein typisches Querschnittsrecht, das im Rahmen des Handelsrechts, des Bürgerlichen Rechts und zahlreicher Spezialgesetze geregelt wird. Seine Grenzen sind offen, je nach Verständnis kann es weiter oder enger aufgefasst werden. Viele Bereiche sind heute überdies international harmonisiert. Es existiert also auch ein übergeordnetes internationales Bankrecht - zum Beispiel auf EU-Ebene -, dessen Rahmenvorgaben jeweils national umzusetzen sind.

Bankprivatrecht - relevant im Alltagsgeschäft

Für private Verbraucher ist meist das Bankprivatrecht von unmittelbarer Bedeutung. Wenn ein Anwalt im Rechtsstreit mit der Bank eingeschaltet wird, geht es in der Regel darum. Das Bankprivatrecht befasst sich mit den Alltagsgeschäften von Kreditinstituten. Es handelt sich typischerweise um Zahlungsverkehrsleistungen, Gebühren oder Kreditverträge. Allein das Kreditrecht ist ein eigenes umfangreiches Teilgebiet, das Rechtsfragen bei Darlehen und Kreditsicherheiten, wie Bürgschaften oder Grundpfandrechten, normiert. Viele Themen des Bankprivatrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (AGB) geregelt. In den AGB haben die Kreditinstitute detailliert die Bedingungen für Geschäfte und Verträge mit ihren Kunden festgelegt. In Rechtsstreitigkeiten geht es oft um die Vereinbarkeit der AGB mit dem geltenden Recht.

Bankenaufsichts- und Kapitalmarktrecht

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Normen, die die Geschäftstätigkeit von Banken betreffen. Besonders wichtig ist das Bankenaufsichtsrecht mit dem Kreditwesengesetz als Kernbestandteil. Es bildet die Grundlage für die staatliche Bankenaufsicht und soll die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sicherstellen. In einem weiteren Sinne gehören auch das Wertpapier-, Börsen- und Kapitalmarktrecht zum Bankrecht, denn viele Bankgeschäfte finden im Geltungsbereich der entsprechenden Gesetze statt.

Ein Anwalt, der sich auf das Bankrecht fokussiert hat, benötigt daher einen ebenso breiten Überblick wie ein vertiefendes Wissen in den einzelnen Rechtsgebieten.