
Dezember 2012
Das Wetter wird milder und immer mehr Menschen schwingen sich auf ihr Fahrrad und radeln los. Aber oftmals vergessen Radfahrer, dass sie Verkehrsteilnehmer sind, für die bestimmte Rechte und Pflichten gelten. Damit Sie bei ihrer nächsten Radtour wissen, was erlaubt ist und was nicht, haben wir das Wichtigste zusammengetragen.
Muss ich auf dem Fahrradweg fahren?
Ob der Radweg genutzt werden muss, hängt vom vorhandenen Radweg ab. Hier gibt es nämlich Unterschiede: Radwege, die durch ein Fahrrademblem auf dem Boden oder durch farbliche Pflasterung (meist rot) gekennzeichnet sind, dürfen genutzt werden. Ist ein Radweg allerdings mit dem Radwegschild "weißes Rad auf blauem Hintergrund" versehen, so muss dieser genutzt werden.
Kein Radweg vorhanden, was tun?
Nicht überall gibt es Radwege. Wenn es keinen Radweg gibt, müssen Jugendliche und Erwachsene auf der Straße fahren. Für Kinder gilt bis zum vollendetem achten Lebensjahr: Gehweg benutzen. Im Alter von neun bis Ende des zehnten Lebensjahres dürfen es sich die Kinder aussuchen, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen.
Darf ich fahren so schnell ich kann?
Grundsätzlich gilt: Die Geschwindigkeit ist dem persönlichen Fahrkönnen und den gegenwärtigen Begebenheiten anzupassen. Das heißt, es darf so schnell gefahren werden, wie man kann, solange man sein Fahrrad stets voll unter Kontrolle hat.
Ampeln gelten doch nur für Autofahrer!
Nein! Verkehrsampeln sind auch von Radfahrern zu beachten. Wer sich mit dem Rad auf der Straße befindet, muss sich an die Ampeln halten, die den gesamten Straßenverkehr regeln. In einigen Städten mit Radwegen gibt es extra Ampeln für Radler, welche dann bindend sind. Kinder auf dem Gehweg nutzen die Fußgängerampel. Hier gilt Absteigen und Schieben beim Überqueren.
Nur am Tage unterwegs: Ist da eine Beleuchtung nötig?
Ja, denn die Lichtanlage am Fahrrad muss zu jeder Tageszeit funktionstüchtig sein. Sie gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Standards an einem Fahrrad. Dazu gehören auch Reflektoren, die Klingel und eine intakte Bremsanlage.
Bei der Beleuchtung am Rad ist zu beachten, dass nur Beleuchtungsanlagen mit einem Dynamo rechtens sind. Batteriebetriebene Lichtanlagen werden nur geduldet und können im Falle eines Unfalles Schwierigkeiten bereiten.
Ist ein Fahrradhelm Pflicht?
Nein. Allerdings sollte einer im Interesse der eigenen Gesundheit getragen werden. Gerade bei Kindern sollte darauf geachtet werden, dass sie einen Fahrradhelm beim Radfahren tragen. Dies sollte auch für Kinder im Kindersitz und Kinderfahrradanhänger gelten.
Promillegrenze auch für Radfahrer?
Ja, wie beim Autofahren sollte Alkohol auch beim Radfahren tabu sein. Ab einem Promillewert von 1,6 ist ein Radfahrer fahrunfähig und muss bei einer Kontrolle mit einem Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg rechnen. Sollte es zu einem Unfall kommen, reichen schon 0,3 Promille für einen Führerscheinentzug aus.
Bild: Paul-Georg Meister, pixelio.de