Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien und Lebensgemeinschaften. Dabei geht es sowohl um das Zustandekommen von Partnerschaften - zum Beispiel durch eine Eheschließung - als auch um die Auseinandersetzung im Rahmen einer Trennung oder Scheidung. Es berührt dabei nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern, sondern auch zu anderen Familienangehörigen, insbesondere Kindern. In einem weiteren Sinne werden auch Fragen wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung behandelt.

Der Inhalt des Familienrechts ist in Deutschland im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt. Das vierte Buch des BGB behandelt die Thematik ausführlich. Darüber hinaus gibt es besondere Vorschriften zur Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsgesetz. Verfahrensrechtlich orientieren sich familiäre Angelegenheiten vor allem an der Zivilprozessordnung sowie an dem Gesetz über Verfahren in Familiensachen.

Viel zu regeln - Güter, Unterhalt, Sorgerecht

Ein wichtiger Aspekt des gemeinsamen Zusammenlebens betrifft immer das Vermögen. Damit befasst sich speziell das Güterrecht. Eheleute und Lebenspartner können zwischen verschiedenen Güterständen wählen und eine entsprechende Vereinbarung per Ehevertrag treffen. Güterrechtliche Regelungen spielen eine maßgebliche Rolle bei einer eventuellen späteren Auflösung der Partnerschaft, da dann das Vermögen wieder aufzuteilen ist.

Bei einer Scheidung sind viele Fragen rechtlicher Natur zu klären. Das BGB widmet diesem Themengebiet daher einen eigenen Titel. Behandelt werden die Voraussetzungen und Bedingungen der Scheidung. Außerdem geht es um den Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung und den sogenannten Versorgungsausgleich - damit ist die Klärung von Rentenansprüchen gemeint. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Es wird im Rahmen des Abschnitts über die Verwandtschaft geregelt.

Das Kindschaftsrecht bildet den Kern des Verwandtschaftsrechts. Neben den Beziehungen zu den gemeinsamen Kindern einer Ehe befasst es sich auch mit der Rechtsposition nicht-ehelicher Kinder, von Kindern, die in eine Ehe eingebracht wurden, und der Adoption. Die Vorschriften zur Vormundschaft zielen ebenfalls primär auf Minderjährige. Sie können sich aber - ebenso wie die Pflegschaft - auch auf Erwachsene beziehen.

Familienrecht - eigentlich nur mit Anwalt

Ein Anwalt wird bei Familiensachen häufig benötigt. Das gilt in jedem Fall, wenn es um juristische Auseinandersetzungen geht. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland sogar die Pflicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.