Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Nebenklage

Welchem Zweck eine Nebenklage dient

Begeht jemand eine schwere Straftat, wird er in der Regel von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Eine Nebenklage bietet nun auch dem Opfer dieser Straftat die Möglichkeit, an dem Strafverfahren und vor allem an der Hauptverhandlung vor Gericht aktiv mitzuwirken. Hierdurch können Verletzte ein zusätzliches Mindestmaß an Gerechtigkeit und Genugtuung erfahren. Eine Nebenklage lohnt aber auch aus folgenden Gründen:

- Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Berufung) gegen das Urteil

- Abgabe einer Schlusserklärung

- Abgabe von Erklärungen zu Beweiserhebungen

- Stellung von Beweisanträgen

- Ausübung des Fragerechts in der Hauptverhandlung

- Akteneinsicht über den eigenen Anwalt

- uneingeschränkte Anwesenheit in der Hauptverhandlung

Mit der Nebenklage können sich die Opfer demnach dem Strafverfahren gegen die angeklagte Person anschließen, wobei die Staatsanwaltschaft als Hauptklägerin auftritt. Andernfalls hätte das Opfer lediglich die Stellung eines passiven Zeugen.

Voraussetzungen für eine Nebenklage

Entgegen des irreführenden Wortlautes, muss das Opfer hierfür keine gesonderte Anklage erheben. Jedoch ist die Zulassung als Nebenkläger zu beantragen, wobei sich der Verletzte hierzu eines Anwalts, des sogenannten Nebenklagevertreters, bedienen kann. Anschließend entscheidet das Gericht über die Zulassung der Nebenklage. Der Beitritt zu dem Verfahren ist dabei zu jedem Zeitpunkt möglich. Als Instrument des Opferschutzes ist die Nebenklage in der Strafprozessordnung (StPO) unter den §§ 395 bis 402 geregelt. Kommt z.B. ein naher Familienangehöriger aufgrund einer Straftat ums Leben, so kann eine Nebenklage auch von Lebens-/Ehepartnern, Geschwistern, Kindern oder Eltern eingereicht werden.

Nicht jedes Opfer einer Straftat kann als Nebenkläger auftreten. So bestimmt das Gesetz, dass dies lediglich bei bestimmten Straftaten möglich ist (§ 395 Abs. 1 StPO). Zulässig ist die Nebenklage vor allem bei Gewaltdelikten, wie etwa im Falle von Körperverletzung, Geiselnahme oder schwere Freiheitsberaubung, Totschlag, Mord und ggf. Raub. Dies gilt auch bei Sexualstrafdelikten wie sexuellem Missbrauch von Kindern sowie bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Grundsätzlich wird auf "schwere" und "besondere Gründe" der Tat Bezug genommen, deren Voraussetzungen von einem Anwalt überprüft werden sollten. In vielen Fällen werden die Kosten der Nebenklage allein der Staatskasse auferlegt. Wer durch eine der genannten Taten gesundheitliche Beeinträchtigungen seelischer und/oder körperlicher Art erleidet kann bei den Landratsämtern gemäß OEG (Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewaltstraftaten) Leistungen beantragen.