• September 2009

    Im Zuge der Forderungsbeitreibung ergibt sich oft folgende Situation: Der säumige Schuldner wird auf Zahlung seiner Schuld verklagt und bietet im Zuge des Gerichtsverfahrens einen Vergleich an. Danach solle man sich mit ihm darauf einigen, dass er nicht die volle Schuld bezahlen müsse, sondern nur z.B. 50%. Diesen Betrag würde er dann freiwillig mit beispielsweise 50 ? im Monat tilgen. Dieses Angebot begründet er damit, dass er im Falle einer Verurteilung gar nichts zahlen würde, da er keinerlei pfändbares Vermögen habe und eine Zwangsvollstreckung ergebnislos verliefe.

    Wer sich auf solch einen Vergleich in der Hoffnung einlässt, der Schuldner werde zu seinem Versprechen stehen und die versprochenen Raten bezahlen, wird in aller Regel enttäuscht. Zum einen zahlt der Schuldner oft nicht und zum anderen hat man sich selbst durch den Vergleich der Möglichkeit beraubt, seine gesamte Forderung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, immerhin hat man ja - um beim Beispiel zu bleiben - auf immerhin 50% der Forderung dauerhaft verzichtet.

    Solch einer Situation kann man entgehen, durch eine besondere Form des Vergleiches, der auch ?Monte-Carlo?-Vergleich genannt wird. In dessen Rahmen wird auf den Schuldner hinreichender Druck ausgeübt, dass er sein Versprechen auch tatsächlich einhält. Der Vergleich besteht aus folgenden Punkten:

    1. Der Schuldner erkennt die gesamte Schuld nebst Zinsen an.
    2. Er darf die Schuld in Form festgelegter monatlicher Raten tilgen, deren Fälligkeit bestimmt wird (etwa ?Der Beklagte ist berechtigt, die Schuld in monatlichen Raten zu je 50 ? zu tilgen, die jeweils am 5. eines Monats fällig wird, beginnen mit dem Monat Januar 2008.?).
    3. Für den Fall, dass der Schuldner den Teilzahlungsplan nicht einhält, wird die gesamte Schuld sofort zur Zahlung fällig (z.B. ?Wenn der Beklagte mit einer Monatsrate mehr als 10 Tage in Verzug gerät, wird der Vergleich hinfällig und die gesamte Schuld wird sofort fällig.?).
    4. Für den angestrebten Fall, dass der Schuldner zahlt, wird vereinbart, dass ihm die Restforderung erlassen wird, wenn ein bestimmtes Zahlungsziel erreicht wird. Dies könnte so formuliert werden: ?Wenn der Beklagte die Ratenzahlung einhält und insgesamt 3.000 ? an den Kläger bezahlt hat, wird ihm die Restforderung erlassen.?

    Auf diese Weise kann Ihr Schuldner nicht einfach seine Verbindlichkeiten reduzieren und dann doch nicht bezahlen.