• März 2012

    Für Linksabbieger besteht auch eine Wartepflicht gegenüber einem Rotlichtfahrer

    Im besagten Fall ist ein Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Obwohl der geradeaus fahrende Autofahrer das ihm geltende Rotlicht missachtet hatte, sah ein Richter des Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Schadensteilung zu je 50/50 als gerecht an.

    Urteil des OLG Frankfurt vom 05.04.2011
    Aktenzeichen: 22 U 67/09

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