Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Haftpflicht

Sofern eine Person einer anderen einen direkten Schaden zufügt oder den Schaden unmittelbar verschuldet hat, muss sie für diesen haften (Details hierzu finden sich in § 823 BGB). Die so definierte Haftpflicht ist also durch das Gesetz festgeschrieben. Da mitunter hohe Schadensforderungen entstehen, die existenzbedrohende Dimensionen annehmen können, ist der Abschluss einer Versicherung alternativlos, zumal die monatlichen Kosten sehr gering sind. Ein nicht angeleinter Hund kann beispielsweise einen Fahrradfahrer derart erschrecken, dass er stürzt und sich schwere Verletzungen zufügt. Die Haftpflichtversicherung kommt für alle entstehenden Kosten auf. Im eingetretenen Schadensfall kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten, um für eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung zu sorgen (Stichwort Schadensregulierung).

Über finanzielle Obergrenzen und das Erlöschen des Versicherungsschutzes

Wichtig zu wissen ist, dass in puncto Haftpflicht keine Obergrenze festgesetzt ist. Somit sind hohe finanzielle Ansprüche aufgrund von Personenschäden keine Seltenheit. Nur ein angemessener Versicherungsschutz kann somit vor finanziellen Risiken schützen. Zu beachten ist aber, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn ein Schaden absichtlich oder aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist. In solchen schwierigen Rechtsfällen ist es ratsam, einen Anwalt für die Auseinandersetzung mit der Versicherung hinzuzuziehen.

Kompakter Überblick: Arten von Haftpflicht und Umfang des Versicherungsschutzes

Für den Lebensalltag ist die Privathaftpflicht von größter Bedeutung: Zwar sind solche Policen nicht gesetzlich vorgeschrieben, die hier skizzierte Rechtslage macht aber unmissverständlich deutlich, dass es aus finanzieller Sicht keine Alternative gibt. Mit einer Privathaftpflichtversicherung genießen Menschen im Lebensalltag ein wünschenswertes Maß an Sicherheit für nicht vorhersehbare Haftungsfälle.
Die Betriebshaftpflicht ist für alle selbständigen Unternehmer relevant. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen für Schäden, die Dritten durch ihr unternehmerisches Handeln entstehen, in voller Höhe aufkommen müssen. Insofern schützt die Betriebshaftpflicht vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken, die schnell zu einer Bedrohung für ein Unternehmen werden können. Dies kann etwa der buchstäbliche Fall sein, wenn ein Kunde auf dem firmeneigenen Parkplatz durch Glatteis stürzt und sich erhebliche Verletzungen zuzieht.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für einige Berufe, bei denen durch Fehlberatung bzw. Fehlbehandlungen hohe Vermögensschäden entstehen können, dringend erforderlich. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören beispielsweise Architekten, Ärzte, Ingenieure und die in letzter Zeit immer wieder in den Schlagzeilen anzutreffenden Hebammen. Hier kommt es gerade bei Hausgeburten zu einem erhöhten Grundrisiko. Für etwaige Dauer- oder auch Spätschäden des Kindes, die aus fehlerhaftem Handeln der Hebamme resultieren, kommt eine abgeschlossene Berufshaftpflichtpolice auf.

Je nach Lebensbereich lassen sich in puncto Haftpflicht folgende Versicherungstypen anführen:

- Haus-Haftpflichtversicherung

- Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

- Bauherren-Haftpflichtversicherung

- Hunde-Haftpflichtversicherung

- Pferde-Haftpflichtversicherung