• Oktober 2011

    Zurzeit mahnt die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe-Durlach Anschlussinhaber im Auftrag der dtp entertainment AG ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Wintersportarten-Spiel

    „Winter Sports 2011 - Go for Gold“ für PC und Konsole.

    Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 600,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher der dtp entertainment AG durch den behaupteten Verstoß entstandenen Ansprüche unterbreitet.

    Behauptet wird, dass das Spiel über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

    Ob Sie für den Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären. Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann