Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Mobbing

Kein spezielles Gesetz gegen Mobbing

Schätzungen zufolge werden hierzulande etwa eine Million Beschäftigte gemobbt. Im Jahr 2011 sollen laut der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" elf Prozent der Angestellten mindestens einmal dem Mobbing am Arbeitsplatz zum Opfer gefallen sein. Dabei ist der Psychoterror durch Chef und Kollegen kein Kavaliersdelikt. Mobbing stellt einen Angriff auf das Rechtsgut seelischer und körperlicher Unversehrtheit dar sowie einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz)!

Im Gegensatz zu Frankreich, Dänemark, Finnland und Schweden existiert im deutschen Arbeitsrecht aber kein "Anti-Mobbing-Gesetz". Demnach muss vor Gericht auf die allgemein gültigen Rechtsnormen und die allgemeinen Schutzgesetze zurückgegriffen werden. Zur Behandlung von Mobbing werden insofern das Grundgesetz (GG) und folgende Gesetze herangezogen:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

- Sozialgesetzbuch (SGB)

- Strafgesetzbuch (StGB)

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern

Für Opfer von Mobbing bieten neuerdings die Leitsätze und Grundsatzentscheidungen des Thüringer Landesarbeitsgericht einen verstärkten Rechtsschutz. Mittlerweile hat die Rechtsprechung zudem noch zahlreiche Urteile hervorgebracht, die für Betroffene mit größeren Chancen einhergehen, erfolgreich gegen Mobbing vor Gericht ziehen zu können.

Wie sich Betroffene zur Wehr setzen können

Wo fängt Mobbing eigentlich an? Der Begriff leitet sich aus dem englischen Wort "mob" ab, was sich als Pack, Gesindel oder Pöbel übersetzen lässt. Abgeleitet bedeutet dies, über jemanden herfallen, ihn anpöbeln, angreifen oder bedrängen. In diesem Sinne sind Gruppenbildungen in der Kantine, harte Manöverkritik vom Chef sowie Getuschel hinter dem Rücken nichts Ungewöhnliches. Mobbing geht aber über die alltäglichen Konfliktsituationen am Arbeitsplatz hinaus. Es zielt auf Ausgrenzung ab und greift die Betroffenen an ihren sozialen, biologischen sowie psychischen Grundlagen an. Das Opfer wird von einer oder mehreren Personen systematisch und zumeist über einen längeren Zeitraum mit dem Effekt des Ausstoßes angegriffen. Dabei stehen Diskriminierung und Schikane im Vordergrund. Geht es um Mobbing im Unternehmen, wird oft zwischen "Staffing" und "Bossing" unterschieden. Im ersten Fall richtet sich die Attacke gegen einzelne Führungskräfte mit dem Ziel, dessen Ansehen zu ruinieren oder zu untergraben. "Bossing" meint hingegen das Mobbing, welches vom Vorgesetzten selbst ausgeht und nicht selten als unternehmensstrategische Maßnahme zum Personalabbau eingesetzt wird. Grundsätzlich stehen dem Mobbing-Opfer u.a. folgende Rechte zu:

- Beschwerderecht (§ 13 Abs. 1 AGG)

- Anspruch auf Durchführung geeigneter Maßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber, um Mobbing zu unterbinden (§ 12 Abs. 3 AGG)

- Anspruch auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung, wobei der Betroffene seine Arbeit ohne Verlust des

Arbeitsentgeltes einstellen darf (§ 14 AGG, § 273 BGB)

- Anspruch auf Schadenersatz (u.a. §§ 253, 278, 280 BGB)

- Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem Mobber (§§ 1004 und 823 BGB)

- Strafantrag und Strafanzeige (u.a. §§ 185 und 223 StGB)