Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Inkasso

Inkasso oder auch Forderungseinzug

Unter Inkasso versteht man im rechtlichen Sinn den Einzug einer Forderung aus einem zuvor geleisteten Geldbetrag oder Gegenwert. Unter diesem Begriff kann so einiges zusammengefasst werden. Dazu gehören unbezahlte Rechnungen, wie zum Beispiel aus einem Handyvertrag, Stromrechnungen oder auch der Ratenkauf von Möbeln oder technischen Geräten, die nicht direkt bar bei Abholung gezahlt wurden. Des Weiteren gehören hierzu Mietforderungen, Forderungen aus erhaltenen, aber nicht zurückgezahlten Krediten und noch vieles mehr. Damit die Gläubiger, denen das Geld eigentlich zusteht, ihre Forderungen nicht verlieren, wird ihnen die Möglichkeit geboten, das gerichtliche Inkassoverfahren gegen den Schuldner einzuleiten.

Wie wird in einem Inkassoverfahren gehandelt

Für den Einzug seiner Forderungen hat ein Gläubiger die Möglichkeit, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Dieses kann hierfür zum Beispiel mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, in dem die Forderung genau beziffert wird, den Schuldner zur Zahlung auffordern. Reagiert dieser nicht mit der Zahlung oder einem Widerspruch kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Ist dieser rechtsgültig, kann er 30 Jahre lang vollstreckt werden. Das heißt für den Gläubiger, auch wenn der Debitor(Schuldner) zur Zeit gar nicht zahlen kann, kann der Gläubiger auch in 28 oder 29 Jahren noch an diesen oder seine eventuellen Erben herantreten und die Zahlung der noch immer offen stehenden Schuld, aufgelaufene Zinsen und bisherige Kosten für das Inkassoverfahren fordern. So bietet das Inkasso-Verfahren nacheinander folgende Möglichkeiten:

- Mahnbescheid

- Vollstreckungsbescheid

- diverse Vollstreckungsmaßnahmen, wie Gehaltspfändung oder Kontenpfändung, (früher gern auch der Schuldturm)

Forderung aus dem Inkasso abtreten

Will ein Gläubiger kein langes Inkassoverfahren auf sich nehmen, so kann er die Forderung an einen Dritten, wie zum Beispiel einem Inkassobüro abtreten. Der Gläubiger erhält dann einen vorher bestimmten Prozentsatz seiner Gesamtforderung von dem Inkassobüro und seine Forderung ist somit abgegolten. Das Inkassounternehmen hingegen führt das oben beschriebene Verfahren zur Eintreibung der Forderung in eigener Regie durch.