• Februar 2016

    Vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer- (oft durch sog. Torrents) Netzwerken. Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von üblicherweise 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Vorsicht: Es besteht die Gefahr auch aufgrund Urheberrechtsverletzungen an anderen Folgen abgemahnt zu werden! Die 1. Staffel umfasst derzeit folgende Episoden:

    Ep 12 „Bizarro“
    Ep 11 „Strange Visitor From Another Planet“
    Ep 10 „Childish Things“
    Ep 9 „Blood Bonds“
    Ep 8 „Hostile Takeover“
    Ep 7 „Human for a Day“
    Ep 6 „Red Faced“
    Ep 5 „How Does She Do It?“
    Ep 4 „Livewire“
    Ep 3 „Fight or Flight“
    Ep 2 „Stronger Together“
    Ep 1 „Pilot“

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin