Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Medizinrecht

Im Mittelpunkt des Medizinrechts steht zwar zweifelsfrei die Regelung der rechtlichen Beziehungen inklusive der jeweiligen Haftungsansprüche zwischen Patienten und Ärzten, allerdings bietet der diesbezügliche Rechtsbereich weitaus mehr Facetten. Daher ist das Medizinrecht in seiner Bandbreite durchaus als umfangreich und komplex anzusehen.

Das Medizinrecht unterteilt sich in verschiedene Rechtsbereiche

Neben der Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Ärzten und den Behandelten sowie von entsprechenden Haftungsansprüchen fallen auch folgende Bereiche unter das Medizinrecht:

- Honorierung von Privatpatienten

- Honorierung von Kassenpatienten

- Approbationsordnung

- Krankenhausrecht

- Apothekerrecht

- Pflegeberufsrecht

Maßgeblich im Medizinrecht ist auch die Berufsordnung, welche die Pflichten und Rechte der Ärzte gegenüber der Ärztekammer, den Berufskollegen sowie der jeweils Behandelten regelt. Für die Ärzte gibt es hier im Sinne des Medizinrechts zahlreiche Beschränkungen wie zum Beispiel Werbeverbote zu beachten.

Das Medizinrecht wandelt sich in vergleichsweise kurzen Intervallen

Dabei gewinnt dieses vergleichsweise junge Rechtsgebiet aufgrund stetig neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, des technischen Fortschritts und nicht zuletzt der demographischen Entwicklung im Segment des Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung. Geprägt wird das Medizinrecht in erster Linie durch das Sicherstellen einer möglichst umfassenden bzw. optimalen medizinischen Versorgung, das Aufrechterhalten eines ganzheitlich finanzierbaren Gesundheitssystems sowie die nachhaltige Bedeutung von Diagnosen und vor allem Behandlungsentscheidungen. Zudem wird die Rechtsprechung im Medizinrecht alleine dadurch verkompliziert, das sich dieses Recht quasi in einem stetig fortlaufenden Entwicklungsprozess befindet, der dabei durch interpretierende Urteile und neue gesetzliche Vorschriften immer kürzere Intervalle aufweist.

Medizinrecht: Diagnose- und Behandlungsfehler sowie das Arzthaftungsrecht im Fokus

Der sensibelste Bereich innerhalb des Medizinrechts ist sowohl für Ärzte als auch für die Behandelten aber das Arzthaftungsrecht, wobei Diagnose- und Behandlungsfehler entscheidende Rollen einnehmen. Gerade die Beurteilung des Ausmaßes etwaiger ärztlicher Diagnose- oder Behandlungsfehler gestaltet sich dabei oftmals schwierig. Noch problematischer ist es, im Rahmen der gültigen Rechtssprechung den Nachweis zu erbringen, dass ein Fehler des Arztes auch tatsächlich zu einem gesundheitlichen Schaden bei einer behandelten Person geführt hat. Haftungsansprüche können sich aber auch zum Beispiel aus einer falschen Risikoaufklärung seitens des Arztes ergeben. Des Weiteren bieten vermeintliche Behandlungsfehler und daraus resultierende Schäden häufig die Grundlage für die Forderung von Schmerzensgeld. In der Regel versuchen die Beteiligten sich diesbezüglich aber erst einmal außergerichtlich zu einigen, oftmals erhalten die Betroffenen dann ein hohes Schmerzensgeld. Die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldanspruchs richtet sich dabei immer nach dem Einzelschicksal bzw. -fall und den individuellen Besonderheiten. Richtwerte in Bezug auf die Schmerzensgeldhöhe lassen sich in so bezeichneten Schmerzensgeldtabellen finden.