
November 2012
Manchmal möchte man sich im Krankheitsfall eine zweite Meinung einholen - gerade wenn man nach erfolgter Behandlung an der durchgeführten Operation zweifelt. Andere, die einen langen Krankheitsweg hinter oder vor sich haben, möchten alle Unterlagen darüber selbst in den Händen haben. Es liegt für viele also nahe, die Behandlungsakte des Arztes oder Krankenhauses anzufordern. Einem Patienten darf die Einsicht in seine Krankenakte auch nicht verwehrt werden, meint das Oberlandesgericht Frankfurt, aber ein Recht auf die Originalunterlagen hat er nicht. Er kann allerdings Kopien der Akte verlangen. Voraussetzung: Er muss die Übernahme der Kosten anbieten und diese auch auf Wunsch im Voraus leisten.
AZ 8 W 20/11 OLG Frankfurt 9.5.2011
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