Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Schulden

Das Recht der Schuldverhältnisse im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Schuldverhältnisse umfassend. Im Zweiten Buch des BGB sind die einzelnen schuldrechtlichen Vertragsformen näher aufgeführt. Zu den wichtigsten gehören

- Kauf und Tausch,

- Miete und Pacht,

- Darlehen,

- Dienst- und Werkverträge.

Am Beginn steht dabei eine ganz allgemeine Definition dessen, was unter einem Schuldverhältnis zu verstehen ist: das Schuldverhältnis berechtigt einen Gläubiger, vom Schuldner eine Leistung zu fordern. Solange diese Leistung nicht erbracht ist, besteht eine 'Schuld'. Nicht immer muss es dabei - wie beim Kauf, der Miete oder einem Darlehens-Vertrag - um Leistung und Gegenleistung gehen. Es gibt auch einseitige Schuldverhältnisse, zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen.

Schulden bei Kaufleuten

Enger als im BGB ist der Begriff im Handelsrecht geregelt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Schulden-Erfassung in der Bilanz des Kaufmanns. Ohne Schulden näher zu definieren, versteht das (HGB) darunter eine Gegenposition zum Vermögen in der Bilanz, die die Ansprüche Dritter an das Unternehmen abbildet. Sie umfasst zum einen die Kreditverbindlichkeiten, zum anderen Rückstellungen für sogenannte ungewisse Verbindlichkeiten - das sind Zahlungsverpflichtungen, die in ihrer Höhe und Existenz noch nicht genau feststehen. Der Schulden-Begriff des Handelsrechts bewegt sich daher näher an dem, was auch umgangssprachlich darunter verstanden wird.

Insolvenz: die Überschuldung

Wenn die Schulden ein so großes Ausmaß erreicht haben, dass Schuldner nicht mehr in der Lage sind, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen, wird von Überschuldung gesprochen. Bei Privatpersonen wird die Überschuldung anhand der Zahlungsunfähigkeit festgestellt, die dann in Form der Privatinsolvenz klar in ihrem weiteren rechtlichen Ablauf geregelt ist. Bei Unternehmen tritt als Insolvenztatbestand die fehlende Deckung der Verbindlichkeiten (Schulden) durch das Vermögen hinzu. Die Überschuldung löst dann das Insolvenzverfahren aus.