• Januar 2013

    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm können sich Verkehrsteilnehmer nur an Verkehrszeichen halten, die sie mittels eines raschen Blickes erfassen können.

    Im verhandelten Fall klagte ein Taxifahrer gegen seinen Bußgeldbescheid. Der Taxifahrer wurde mit Tempo 70 in einer dreißiger Zone geblitzt. Da der Verkehrsteilnehmer das Tempolimitschild, welches von einem Baum verdeckt wurde, nicht erkannte, zog er vor Gericht. Das Gericht gab den Taxifahrer recht und stundete das Bußgeld von 200 Euro auf 35 Euro. Denn obwohl der ortsunkundige Taxifahrer das verdeckte Tempolimitschild nicht zwingend wahrnehmen musste, so hätte er aber erkennen müssen, das er sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet und hier gilt auch für Ortsunkundige Tempo 50.

    Oberlandesgericht Hamm Az.: III-3 RBS 336/09

    Bild: Stihl024, pixelio.de