• Januar 2009

    Ich habe keinen Vertrag geschlossen, aber eine Rechnung bekommen!

    Sie haben eine Rechnung für einen Vertrag erhalten, den Sie im Internet geschlossen haben sollen? Sie sind sich nicht bewußt, irgendeinen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben oder Sie dachten, das Angebot sei kostenlos?

    Dann sind Sie in eine so genannte Internetfalle oder Abofalle getappt!


    Wie funktioniert eine Internetfalle?

    Das Schema ist immer das selbe: im Internet wird eine Seite beworben, die einen Dienst verspricht der normalerweise kostenlos ist, wie z.B. eine Downloadseite. Bevor Sie den Dienst aber in Anspruch nehmen können, ist zumeist an schlecht erkennbarer Stelle ein Preis vermerkt, teilweise unter der Anmeldeseite, teil weise ausgeschrieben im Text. Dort steht dann z.B.: dieses Angebot kostet neun Euro monatlich bei einer Laufzeit von vierundzwanzig Monaten. Haben Sie erkannt, was Sie gerade gelesen haben?

    Beabsichtigt ist es, dass der Nutzer den nicht bemerktt, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Nachdem die Daten aufgenommen sind und eventuell noch ein Link geklickt ist, geht dir zweite Phase los: der Mahnterror. Zunächst wird dem unfreiwilligen "Kunden" eine Rechnung geschickt, dann kommen mitunter im Wochentakt Mahnungen oder Drohschreiben von Rechtsanwälten. Ihnen wird ein Schufa-Eintrag, die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder sogar die Haft angedroht.

    Das Finanzierungskonzept der Abzocker ist ganz einfach: die Forderungen sind rechtlich fast nie haltbar, die Drohungen nur dann umsetzbar, wenn Sie falsch reagieren. Dennoch zahlt ein gewisser Prozentsatz wegen der Drohungen.Daraus ergeben sich mehrere Tausend Euro Einnahmen monatlich.

    Was kann ich tun, um da heraus zu kommen?

    Viele Betroffene begehen den Fehler, sich bei dem Betreiber zu melden und voreilig unüberlegte oder schädliche Erklärungen abzugeben. Damit haben Sie möglicherweise wichtige Verteidigungsmittel aufgegeben. Im Internet finden sich diverse Textvorlagen, deren Vertrauenswürdigkeit mitunter zweifelhaft ist, mitunter sind diese aber auch recht brauchbar.

    Eine pauschale Aussage zum richtigen Verhalten kann kein Rechtsanwalt geben, der Ihren Fall nicht geprüft hat, dafür gibt es zu viele Fallvarianten. Sie gehen sicher, wenn Sie Ihren Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, der auf diese Materie spezialisiert ist, und zwar bevor Sie die Gegenseite kontaktieren.